Die Kommission werde eine begründete Stellungnahme an Österreich schicken, hieß es am Donnerstag in Brüssel.

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Brüssel/Wien – Die EU macht im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der Kürzung der Familienbeihilfe für osteuropäische Kinder Ernst. Die Kommission wird eine begründete Stellungnahme an Österreich schicken, wie es am Donnerstag aus Brüssel hieß. Damit ist eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Schritt näher gerückt.

Die Kommission sei zu diesem Schluss nach eingehender Prüfung der Argumente Österreichs gekommen. Im März hatte die Bundesregierung auf das Mahnschreiben der EU-Kommission geantwortet und darin die Indexierung verteidigt. Die Kommission hatte diese zuvor als diskriminierend abgelehnt. Es gebe weder Arbeiter noch Kinder zweiter Klasse in der EU, so die Argumentation. Diese Bedenken konnten offensichtlich nicht ausgeräumt werden.

Regierung werde Aufforderung der EU nachkommen

Aus dem Büro von Familienministerin Ines Stilling hieß es am Donnerstag gegenüber der APA, dass man der Aufforderung der EU-Kommission "fristgerecht" nachkommen und die bisherige Position beibehalten werde: "Mit der Stellungnahme wird die bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt werden." Ob seitens der EU-Kommission in weiterer Folge der EuGH angerufen wird, bleibe abzuwarten, hieß es.

Das damals noch von ÖVP-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß geführte Ministerium hatte Ende März ein Antwortschreiben an die EU-Kommission übermittelt. Die Bundesregierung argumentierte stets, dass dem europarechtlichen Gleichbehandlungsgebot zufolge ungleiche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden dürften. Somit rechtfertige ein stark unterschiedliches Preisniveau zwischen verschiedenen Ländern eine Differenzierung. Zudem exportiere Österreich den Wert und nicht den Betrag der Leistung. Auch wurde wiederholt darauf verwiesen, dass den Briten im Fall des Verbleibs in der EU eine ähnliche Regelung zugebilligt worden wäre. Bogner-Strauß zeigte sich damals davon überzeugt, dass die Indexierung mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Empfindliche Einbußen für Arbeitnehmer aus Osteuropa

Gemäß der türkis-blauen Regelung wird die Familienbeihilfe für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder im EU-Ausland leben, seit Jahresbeginn indexiert. Demnach wird der Betrag der Kaufkraft im jeweiligen EU-Land angepasst. Während sie in Hochpreisländern dadurch höher wird, bringt sie für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern zum Teil empfindliche Einbußen mit sich. Indexiert wird auch der Kinderabsetzbetrag.

Österreich hat nun zwei Monate Zeit, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um der begründeten Stellungnahme nachzukommen. Nachdem die Regierung angekündigt hat, an der Indexierung festzuhalten, dürfte die Kommission den Fall nach Ablauf der Frist an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verweisen. Danach müssten die Richter in Luxemburg entscheiden, ob die österreichische Regelung zulässig ist oder nicht. (red, APA, 25.7.2019)