Bei Hitze kann die richtige Außenbeschattung die Temperatur in Wohnungen um einige Grad senken. Ein nachträglicher Einbau ist aber schwierig.

Foto: https://www.istockphoto.com/at/portfolio/olli0815
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Mehr als 30 Grad Celsius kann das Thermometer in einer Wohnung anzeigen, wenn sie keine Außenbeschattung hat. Wollen schwitzende Mieter nachträglich eine Außenjalousie installieren, müssen sie das dem Vermieter anzeigen, weil es sich dabei um eine wesentliche Veränderung handelt.

Argumente des Vermieters

Dass nicht nur eine überhitzte Wohnung, sondern auch der Versuch einer Einigung mit dem Vermieter schweißtreibend sein kann, hat die Wienerin Brigitte Markowitsch erfahren. Ihr Ansuchen um Anbringung von Außenbeschattung wurde vehement vom Vermieter abgelehnt: Die notwendige Zustimmung aller Miteigentümer sei äußerst unwahrscheinlich, hieß es. Der Vermieter einer Wohnung hat nämlich unter Umständen eine Klage anderer Wohnungseigentümer zu befürchten, wenn sein Mieter die Arbeiten ohne Genehmigung durchführt.

Der Vermieter argumentierte damit, dass die Außenrollläden im Fall einer Kündigung des Mietverhältnisses wieder demontiert werden müssen und dabei sicher Beschädigungen des außenliegenden Fensterbandes passieren oder dass liegengebliebener Schnee auf einem Rollladenkasten höchstwahrscheinlich zur Durchfeuchtung des Mauerwerkes führt. Da durch eine derartige bauliche Änderung auch allgemeine Teile des Hauses in Anspruch genommen werden und gemäß Mietvertrag nur das Innere der Wohnung vermietet wurde, sei die Inanspruchnahme von Allgemeinteilen wie Fassadenflächen nicht gestattet, hieß es u. a. in dem Schriftverkehr. Nach einem zweijährigen Hin und Her mit dem Eigentümer und der Hausverwaltung hat sich Markowitsch aber nun damit abgefunden, dass sie sich mit einer Innenbeschattung zufriedengeben muss.

Gründerzeithäuser: Noch komplizierter

Noch komplizierter ist die Genehmigung einer nachträglichen Beschattung bei Gründerzeithäusern. "Die Montage von Außenjalousien bedeutet für die zuständige Magistratsabteilung sowie die Gerichte oft per se eine Zerstörung des gründerzeitlichen Erscheinungsbildes der Fassade", erklärt Daniel Hofmann von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Mag. Nikolaus Vasak. Allerdings weiß er von einem interessanten Fall zu berichten: Vergangenes Jahr gab es eine Entscheidung des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, welche die Genehmigung der Montage von Außenjalousien für einen Mieter behandelte. Das Novum: Bis dahin waren keine höchstrichterlichen Entscheidungen bekannt, die bei der Montage von Außenjalousien explizit auf den Klimawandel verweisen. "Abgesehen davon, dass zu diesem konkreten Thema nahezu keine Entscheidungen existieren, ist der wohl interessanteste Aspekt, dass das Gericht seine Entscheidung unter anderem auf die längeren Hitzeperioden, verursacht durch den Klimawandel, gründet", so Hofmann. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters.

Mühsamer Verfahrensgang

Allgemein gilt: Der Verfahrensgang bei einem Antrag auf Veränderung des Mietgegenstandes kann äußerst mühsam sein. Zunächst muss ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle geführt werden. Danach kann das Verfahren zu Gericht abgezogen werden und in weiterer Folge bis zur dritten gerichtlichen Instanz laufen. Zeit- und Kostenfaktoren können die Entscheidung von Mietern, an der Sache dranzubleiben, daher beeinflussen.

Bis es überhaupt so weit kommt, müssen Mieter allerdings die Anfrage beim Vermieter einbringen, der eine zweimonatige Frist zur Untersagung der Änderung hat. Antwortet er nicht, kommt es zur sogenannten Zustimmungsfiktion und die Änderung gilt als genehmigt. Diese vermieterseitige Genehmigung kann aber keine anderen Genehmigungen ersetzen, um die sich der Mieter zu kümmern hat (z. B. Baubehörde). Der Nachweis, dass der Mieter das Schreiben abgesendet hat und der Vermieter dieses auch erhalten hat, kann per E-Mail mit Lesebestätigung, telefonischer Nachfrage und Anfertigung einer Gesprächsnotiz, per eingeschriebenen Brief oder persönlicher Besprechung mit Zeugen erfolgen.

Schraubenlose Alternative

Eine Lösung für abgewimmelte Mieter könnten schraubenlose Beschattungssysteme sein: Die Firma Schlotterer, laut eigenen Angaben Österreichs Marktführer für außenliegenden Sonnenschutz, finanziert etwa das Start-up Blinos, das eine solche konfliktfreie Lösung anbietet. Innerhalb weniger Tage bekommt der Kunde ein Außenrollo, das er mit einer Klemmtechnik selbst montieren kann. "90 Prozent der Hitze durch die Sonnenstrahlen werden davon abgelenkt. Mit Außenbeschattung kann man den Innenraum so um fünf Grad kühlen", so Geschäftsführer Peter Gubisch. Trotzdem fehlen aufgrund der Transparenz des Produkts nur 20 Prozent vom Tageslicht. Da das System für die gängigsten nach innen öffenbaren Fenster passt, könnte man es bei einem Umzug sogar mitnehmen. (Marietta Adenberger, 26.7.2019)