Die aktuelle Schredder-Affäre habe eine "sehr neue Qualität in der Zweiten Republik", sagt Wolfgang Maderthaner.

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Wien – Für Wolfgang Maderthaner, Ex-Generaldirektor des Staatsarchives, sei das Vorgehen des ÖVP-Mitarbeiters rund um die Schredder-Affäre in jedem Fall gesetzeswidrig gewesen. Der Gesetzeswortlaut werde aber kaum eingehalten, da es kaum Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten gebe.

Im Ö1-"Morgenjournal" am Freitag zitierte Maderthaner aus dem Bundesarchivgesetz, in dem es heißt, dass alles nicht weiter benötigte Schriftgut eines Ministeriums bei Ausscheiden eines Ministers an das Staatsarchiv zu übergeben sei. Allerdings werde der Gesetzestext oft nicht eingehalten, da er nach seinem Wortlaut auch Privates und Parteipapiere enthalten würde.

Nicht ungewöhnlich, aber ungesetzlich

Dass Parteien bei Übergabe Dokumente vernichten lassen, sei deshalb nicht ungewöhnlich, aber dennoch ungesetzlich. Die aktuelle Schredder-Affäre habe jedoch eine "sehr neue Qualität in der Zweiten Republik", so Maderthaner.

Das Staatsarchiv verfüge hier kaum über Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Der Ex-Generaldirektor kritisiert deshalb eine "komplette Machtlosigkeit der archivischen Institutionen". Dabei hätten Parteien gar nichts zu befürchten, meint Maderthaner, denn die übergebenen Dokumente bleiben für 25 Jahre versiegelt. Allein Ex-Kanzler und Ex-Minister haben in dieser Zeit Zugriff zu den Materialien. (APA, 26.7.2019)