Klagenfurt (APA) – Der ehemalige Eigentümer der "Kärntner Tageszeitung", Dietmar Wassermann, ist am Freitag am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Damit ist das letzte Kapitel der 2014 in die Pleite geschlitterten KTZ abgeschlossen. Wassermann, der vor Richter Christian Liebhauser-Karl ein Geständnis ablegte, nahm das Urteil an. Es ist aber noch nicht rechtskräftig.
Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, so lautete der Vorwurf von Staatsanwalt Helmut Jamnig. Es sei ursprünglich auch in Richtung Vorsatztaten ermittelt worden, so etwa wegen Betrugs, sagte Jamnig, letztlich sei aber nur die Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen übrig geblieben. Den Schaden für die Gläubiger bezifferte der Ankläger mit "eine Million nicht übersteigend". Wassermann habe Jahresabschlüsse verzögert, um die tatsächliche wirtschaftliche Situation der Unternehmen – neben der KTZ auch BB&Partner und EVI Gmbh – zu verschleiern und überhöhte betriebliche Ausgaben ebenso getätigt wie ungerechtfertigte Entnahmen.
2014 in Konkurs
Die Kärntner Tageszeitung war 2014 in Konkurs gegangen, ihr letzter Eigentümer, eben Wassermann, hatte sich kurz zuvor abgesetzt, weil er nach Deutschland ausgeliefert werden sollte. Dort wurde er des Mehrwertsteuerbetrugs in Millionenhöhe beschuldigt. Wassermann tauchte unter, er wurde erst im Oktober 2017 geschnappt und schließlich nach Deutschland ausgeliefert, wo er drei Jahre Gefängnis wegen Steuerhinterziehung ausfasste. Er beantragte, seine Strafe in Österreich verbüßen zu können und sitzt derzeit in der Justizanstalt Klagenfurt. Liebhauser-Karl fragte Wassermann, ob es richtig sei, dass er nach seiner Flucht in Kärnten geblieben sei. Als dieser bejahte, fragte der Richter: "Wie macht man das?" Wassermann wollte diese Frage nicht beantworten.
Das Geständnis des 58-Jährigen kam eher überraschend, im Vorverfahren habe es "Stolpersteine" gegeben, wie Jamnig erklärte. Das Geständnis, "ob aus Reue oder Berechnung", sei jedenfalls ein Milderungsgrund, erschwerend seien hingegen die Vorstrafen und die Tatsache, dass es sich um mehrere Firmen gehandelt habe. Wassermanns Verteidiger Ferdinand Lanker erklärte, sein Mandant habe die Zeitung "blauäugig übernommen" und sei unnotwendigerweise in diese Situation geraten. Wassermann selbst erklärte, er habe die Absicht gehabt, die KTZ zu einem positiven Unternehmen zu machen. Allerdings wären Umstrukturierungen angesichts der Kündigungsfristen der Mitarbeiter nicht erfolgreich gewesen.
Liebhauser-Karl verurteilte den 58-Jährigen schließlich zu zehn Monaten bedingter Haft, die Höchststrafe liegt bei einem Jahr. Erschwerend sei das Persönlichkeitsbild des Angeklagten, mildernd das Geständnis. Wassermann nahm das Urteil sofort an, Staatsanwalt Jamnig gab keine Erklärung ab. (APA, 26.7.2019)