Asylwerber (2015 in Schwechat): Datenauswertung aus rechtlichen Gründen nicht umgesetzt.

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Wien – Die von der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Auswertung von Handydaten von Asylwerbern ist aus datenschutzrechtlichen Gründen bisher nicht in die Praxis umgesetzt worden. Das ergibt eine Anfragebeantwortung durch das Innenministerium. Zudem wurden Flüchtlingen bisher 54.000 Euro an Verfahrenkostenbeiträgen abgenommen. Im Durchschnitt dauerte ein Asylverfahren im vergangenen Jahr 2,6 Monate.

Verschärfungen nicht umgesetzt

Im Juli 2018 wurde von der damaligen Regierung aus ÖVP und FPÖ eine Novelle zum Fremdenrecht beschlossen, die eine Vielzahl an Verschärfungen enthielt. Die Novelle löste breite Kritik der damaligen Opposition und von NGOs aus. Neu geschaffen wurde unter anderem die Möglichkeit, von Flüchtlingen mitgeführte Datenträger (wie etwa Handys) auszuwerten, um Angaben zur Identität und zum bisherigen Fluchtweg zu überprüfen. So wollten die Behörden etwa feststellen, wo der Flüchtling den "Dublin-Raum" betreten hat, um ihn gegebenenfalls in das eigentlich zuständige Land zu überführen.

Umsetzen konnten die Behörden das aber bisher nicht. In der Anfragebeantwortung heißt es dazu, dass die Datenträgerauswertung wegen "notwendiger datenschutzrechtlicher Maßnahmen und erforderlicher Beschaffungen" noch nicht möglich gewesen sei.

Bis zu 840 Euro pro Person eingezogen

Seit Inkrafttreten der Novelle ist es Polizisten zudem erlaubt, mitgeführtes Bargeld von bis zu 840 Euro als Beitrag zu den Verfahrenskosten abzunehmen. Rund 54.000 Euro von insgesamt 590 Personen wurden seither auf diese Weise lukriert, wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht.

Die Neos-Abgeordnete Stefanie Krisper, die die Anfrage gestellt hatte, kritisiert die hohe Fehlerquote des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Aus einer weiteren Beantwortung geht hervor, dass 42 Prozent der Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylamts zumindest teilweise erfolgreich sind und mit einer Aufhebung oder Abänderung enden, was in Summe knapp 15 Millionen Euro Kosten beim Bundesverwaltungsgericht verursachte. Krisper führt das auf die "verfehlte Politik von Kurz und Kickl" zurück, die durch Kürzungen in der Justiz die Qualität des Asylverfahrens beschädigt hätten. (APA, 29.7.2019)