Karte allein reicht nicht – aber die neuen Verpflichtungen gelten noch nicht ab 14. September

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Wien – Heimische Betriebe haben eine Schonfrist für die Umsetzung neuer EU-Sicherheitsvorschriften für Online-Zahlungen bekommen. Laut einer EU-Richtlinie hätten sich Kunden ab dem 14. September bei Bezahlung über das Internet zumindest doppelt identifizieren müssen. Nun habe die Wirtschaftskammer (WKÖ) jedoch einen Aufschub bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) erwirkt, teilte die WKÖ am Montag mit.

Ein solcher Aufschub war erst kürzlich von der Hoteliervereinigung sowie den NEOS gefordert worden. Die festgelegte Frist sei für Betriebe nicht ausreichend, um sich auf die Umstellung vorzubereiten und die nötigen technischen Umrüstungen zu bewerkstelligen, lautete damals die Begründung. Es würden Zahlungsausfälle drohen, hatte es geheißen.

Zwei Merkmale zu prüfen

Laut der Zahlungsdienstleisterichtlinie der EU (Payment Services Directive/PSD2) muss man sich bei elektronischen Zahlungen mit zwei von drei möglichen Kriterien ausweisen. Die drei Optionen sind ein PIN oder Passwort (den man wissen muss), eine Karte oder Smartphone (die man besitzen muss) oder ein ausgewähltes biometrisches Kennzeichen (Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Iris, Stimme). Der Doppelcheck mit zwei verpflichtenden Sicherheitsabfragen bei Online-Bezahlvorgängen soll mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr bringen. Als Umsetzungsfrist wurde der 14. September festgesetzt.

"Wir freuen uns, dass nach konstruktiven Gesprächen der Wirtschaftskammer mit der FMA nun ein Aufschub dieser Umsetzungsfrist fix ist. So haben betroffene Betriebe mehr Zeit, sich über etwaige notwendige technische Aufrüstungen zu informieren und diese umzusetzen," sagte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf laut Aussendung am Montag. Für wie lange der Aufschub gewährt wird, kläre die Finanzmarktaufsicht (FMA) derzeit noch mit der Europäischen Bankenaufsicht ab. (APA, 29.7.2019)