Johannes Hübner wird von der FPÖ wieder in die Bundeswahlbehörde entsandt.

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Wien – Die FPÖ hält an dem Juristen Johannes Hübner, der 2017 wegen Antisemitismus-Vorwürfen das Mandat räumte, fest: Sie entsendet ihn wieder in die Bundeswahlbehörde, die aus Anlass der Nationalratswahl am 29. September neu gebildet werden muss. Die Zusammensetzung wurde vom Ministerrat per Rundlauf genehmigt, am Dienstag tritt die oberste Wahlbehörde zur konstituierenden Sitzung zusammen.

Hübner, damals noch Abgeordneter, wurde auch 2017 von der FPÖ nominiert – obwohl er bei der vorigen Wahl auf eine Kandidatur verzichtete, nachdem eine Rede mit antisemitisch konnotierte Anspielungen an die Öffentlichkeit gekommen war. Vor einem Jahr geriet Hübner neuerlich in die Kritik: Denn er stellte als von der dortigen Regierung – zusammen mit dem FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger – eingeladener Wahlbeobachter einen "Persilschein" für die höchst umstrittene Parlamentswahl in Kambodscha aus.

Hübner ist einer von vier Beisitzern, die die FPÖ – ebenso wie die SPÖ – nominieren konnte. Die im Nationalrat vertretenen wahlwerbenden Parteien stellen – nach ihrer Stärke bei der vorigen Wahl – 15 der 17 Beisitzer. Die ÖVP entsendet jetzt fünf, Neos und Liste Jetzt je einen. Zwei Beisitzer müssen laut Nationalratswahlordnung Richter sein; dies sind weiterhin die Wiener OLG-Vizepräsidentin Gabriele Fink-Hopf und Meinrad Handstanger vom Verwaltungsgerichtshof.

Grüne und KPÖ nominieren eine Vertrauensperson

Die Grünen, die 2017 aus dem Nationalrat flogen, konnten jetzt nur eine Vertrauensperson nominieren, auch die KPÖ nützte diese (allen wahlwerbenden Gruppen zustehende) Möglichkeit.

Vorsitzer der Bundeswahlbehörde und Bundeswahlleiter ist von Gesetzes wegen Innenminister Wolfgang Peschorn. Er hat drei Stellvertreter, alle aus der Abteilung Recht: Sektionschef Mathias Vogl sowie von der Abteilung Wahlangelegenheiten den Leiter Robert Stein und den stellvertretenden Leiter Gregor Wenda.

Die ÖVP entsendet Generalsekretär Karl Nehammer, ihren langjährigen früheren Klubdirektor Werner Zögernitz, Rechtsanwalt Karl Schön, den Abgeordneten Wolfgang Gerstl sowie Romed Perfler (Vorstandsmitglied in der Politischen Akademie).

Für die SPÖ sitzen Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner, Raphael Sternfeld (Kommunikationschef der Wiener SPÖ), der stellvertretender Klubdirektor Peter Pointner und Klubsekretärin Monika Juch in der Wahlbehörde. Die FPÖ-Mitglieder sind neben Hübner Klubdirektor Norbert Nemeth, Klubreferent Heimo Probst und Bundesrat Bernd Saurer. Die Neos vertritt Rechtsanwalt Karl-Arthur Arlamovsky. Ebenfalls eine Juristin, Susanne Giendl, entsendet die Liste Jetzt.

Vertrauensperson der Grünen ist Bund-Länder-Koordinator Thomas Sperlich, jene der KPÖ Ingram Riss.

Die Bundeswahlbehörde hat bei allen bundesweiten Wahlen die Oberaufsicht über alle anderen Wahlbehörden. Treffen sie rechtswidrige Entscheidungen und Verfügungen, kann die Bundeswahlbehörde diese aufheben oder abändern – ausgenommen Entscheidungen im Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse. (APA, 30.7.2019)