Die "Schredder-Affäre" sorgt weiter für Beschäftigung in der heimischen Innenpolitik. Dass ein Mitarbeiter der Partei mehrere Festplatten aus dem Bundeskanzleramt der Vernichtung zugeführt hat brachte die ÖVP zuletzt unter Dauerbeschuss durch ihre politischen Mitbewerber. Diese vermuten medienwirksam, dass die Volkspartei auf diesem unorthodoxen Wege Daten "entsorgen" ließ, über die man ihr hätte Fehlgebaren hätte nachweisen können. Altkanzler Kurz und andere Vertreter weisen dies zurück. Peter Pilz (Jetzt) wiederum hat aufgrund des Vorfalls Anzeige eingebracht.

Das Politikum hat natürlich auch seine Kreise im Netz gezogen und vor kurzem auch Google Maps erreicht. Dort haben Nutzer sich nämlich einen Streich erlaubt und mittels Bearbeitungen die ÖVP von einer "politischen Partei" zu einem "Aktenvernichtungsdienst" umdeklarieren lassen. Und das nicht nur für die Parteizentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse, sondern anscheinend für alle Büros der Türkisen – zumindest in Wien.

Foto: Screenshot/Google Maps

Zumindest über etwa einen halben Tag war diese Änderung für viele Nutzer des Kartendienstes sowohl am Desktop, als auch auf Mobilgeräten sichtbar. Sie sorgte für einiges Amüsement auf sozialen Netzwerken.

Mittlerweile scheint Google die Notbremse gezogen und die Änderung rückgängig gemacht zu haben.

Möglich, weil Standorte nicht "geclaimed"

Wer hinter der Umbenennung steckt, ist nicht klar. Allerdings hat die ÖVP den Streich auch durch eigene Unvorsicht ermöglicht. Denn es gibt zwei Voraussetzungen, damit so eine Manipulation gelingen kann.

Erstens müssen Nutzer, die an Googles "Local Guide"-Programm teilnehmen, Änderungen vorschlagen. Und der Vorschlag muss auch bestätigt werden, auch das kann über Local Guides laufen. Das Einreichen von Änderungen für bestehende Karteneinträge ist aber auch nur dann möglich, wenn ein eingetragener Standort vom Inhaber nicht "geclaimed" wurde. Heißt: Offenbar hat die ÖVP ihre Büroadressen auf Google nie offiziell für sich beansprucht, um sich damit auch die Hoheit über ihre Beschreibungen zu sichern. (gpi, 30.07.2019)