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Die Zeit drängt. Am 1. September dieses Jahres müssen alle SIM-Karten registriert sein. Unregistrierte Wertkartenhandys können danach nicht mehr aufgeladen werden. Wie viele Nutzer ihre SIM-Karten noch immer nicht gemeldet haben, ist unklar – es sind aber nach Angaben von Mobilfunkern einige hunderttausend Stück. Etwas Zeit bleibt noch.

Für die Registrierung muss der Mobilfunker Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen. Bei juristischen Personen wie Vereinen oder GmbHs muss eine vertretungsbefugte Person einen geeigneten Registerauszug vorlegen. Minderjährige Nutzer können sich also eigenständig registrieren.

Handyshops, Lebensmittelhändler oder Elektrofachhandel

Die Registrierung kann über mehre Wege erledigt werden: etwa in einem der Shops der Mobilfunkbetreiber, bei deren Vertriebspartnern (zum Beispiel Handyshops, Postamt, Lebensmittelhändler oder Elektrofachhandel), durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Auf der Seite der Telekombehörde RTR gibt es diesbezüglich weiterführende Infos.

Strafe

Die erfolgreiche Registrierung ist für die Betreiber verpflichtend. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, drohen Strafen bis zu 37.000 Euro. Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket der türkis-blauen Regierung eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen. (red, 30.7. 2019)