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Der Präsident des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, weist die Bedenken einiger deutscher Banken zur Aufsicht durch die EZB zurück.

Foto: dpa / Uwe Anspach

Karlsruhe – Die Europäische Bankenunion, mit der die Aufsicht über wichtige Finanzinstitute im Eurogebiet an die Europäische Zentralbank (EZB) übertragen wurde, ist mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Das entschied das deutsche Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Richter mahnten aber gleichzeitig die strikte Einhaltung der Regeln an.

Als Lehre aus der Finanzkrise werden seit 2014 die großen Banken im Währungsraum zentral von der EZB kontrolliert. In Deutschland sind es 21 sogenannte systemrelevante Banken. Rund 1.400 deutsche Banken und Sparkassen stehen aber weiterhin unter deutscher Finanzaufsicht. Für sie bleiben die Bafin und die Bundesbank zuständig.

Mehrere Kläger hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil damit die im EU-Vertrag von Lissabon festgelegten Kompetenzen unzulässig erweitert worden seien. Die Verfassungsbeschwerden wurden vom Zweiten Senat unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle zurückgewiesen.

Der Bankenfonds hat der gerichtlichen Überprüfung ebenfalls standgehalten. Dieser Notfall-Fonds wurde eingerichtet, um zahlungsunfähige Großbanken ohne Rückgriff auf Steuergelder abwickeln zu können. Er wird von einem Ausschuss mit Sitz in Brüssel verwaltet. Das Geld zahlen die Banken ein. Bis zum Jahr 2024 sollen so schätzungsweise 55 Milliarden Euro zusammenkommen. (Reuters, 30.7.2019)