Der Mobilfunkanbieter Magenta erinnert daran, dass SIM-Karten längst nicht mehr nur in Handys vorhanden sind – und im Fall von Wertkarten-Angeboten unter die ab 1. September geltende Registrierungspflicht fallen. Nichtregistrierte SIM-Wertkarten können dann nicht mehr aufgeladen werden.

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Im Netz der Magenta wird jede fünfte SIM-Wertkarte nicht im Handy, sondern in Geräten verwendet, teilte die Tochter der Deutschen Telekom am Dienstag mit. Beispiele für die Anwendungszwecke sind Alarmanlagen, Kameras, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspots, Navigationsgeräte, Internetrouter, Notebooks und Tablets. (APA, 30.7. 2019)