Der burgenländische Landeshauptmann Hans-Peter Doskozil.

Foto: APA/Jäger

Graz – Ein Anruf in stark alkoholisiertem Zustand hat einen 52-Jährigen wegen schwerer Nötigung am Dienstag in Graz vor Gericht gebracht. Der Mann hatte nämlich im Juni am Telefon zum Neffen des burgenländischen Landeshauptmanns Hans-Peter Doskozil (SPÖ) gesagt, er werde den Politiker und seine ganze Familie umbringen. Beim Prozess war der Angeklagte geständig, er wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt.

Man könnte es als "b'soffene G'schicht" bezeichnen, hatte es sich doch um einen Anruf mit eher wirren Aussagen gehandelt. Da eine davon aber den Landeschef in Kombination mit einer Morddrohung betraf, nahm die Sache eine weit größere Form an, als sich der Angeklagte vorgestellt hatte und rief auch das Bundesamt für Terrorismusbekämpfung und Verfassungsschutz (BVT) auf den Plan.

Zunächst teilte der Beschuldigte Doskozils Neffen mit, er müsse wieder in die Kaserne Güssing einrücken. Dazu meldete er sich als Kommandant, was aber nicht so funktionierte. "Ich habe ihn gefragt, ob er weiß, warum ich vorzeitig abgerüstet habe, und er hat gesagt, weil ich eine blöde Sau bin", schilderte der Zeuge das Gespräch. Dann gab sich der Angeklagte als Mitarbeiter von Radio Steiermark aus und faselte etwas von einem Gewinnspiel, schließlich machte er dem jungen Mann noch homosexuelle Avancen.

Der Neffe legte auf, rief aber den Unbekannten von sich aus an, um zu hören, wer das eigentlich sei. Doch da rastete dieser aus und drohte mit dem Umbringen, wenn die Polizei eingeschaltet würde. Der junge Mann ließ sich davon aber nicht beeindrucken und meldete alles der Polizei.

"Er ist ein armes Würschtl"

"Wie kommt man auf den Blödsinn?", fragte Richter Andreas Rom. "Ich habe ein Alkoholproblem", bekannte der Beschuldigte. "Das haben mehrere im Land, aber Sie neigen dann zum Telefonieren", meinte der Richter. Der Angeklagte hat 20 Vorstrafen, darunter auch einschlägige. Nach der Festnahme am 19. Juni durch die Cobra stellte sich heraus, dass die Tat kein politisches oder terroristisches Motiv hatte. "Er ist ein armes Würschtl", meinte der Anwalt über seinen Mandanten. Dieser wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt und nahm an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA, 30.7.2019)