Das Bundesverwaltungsgericht ist die vorletzte Instanz, an die sich die suspendierte AHS-Lehrerin wenden kann.

Foto: Matthias Cremer

Wien – Jene Wiener AHS-Lehrerin, der seit 2013 Erniedrigung von Schülern vorgeworfen wird, wehrt sich weiter gegen ihre Suspendierung durch die Bildungsdirektion. Sie hat laut ihrem Anwalt beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid der Disziplinarkommission eingelegt, wonach die Maßnahme wegen der Schwere der Vorwürfe gerechtfertigt war. Ihre Suspendierung bleibt vorerst aufrecht.

Die Pädagogin soll Schüler eines Gymnasiums in Wien-Währing über Jahre systematisch erniedrigt haben, außerdem wird ihr Willkür bei der Notenvergabe vorgeworfen. Die ersten Vorwürfe wurden in der Bildungsdirektion 2013 dokumentiert, die Lehrerin musste deshalb in der Vergangenheit bereits verpflichtend an einer Schulung der Sozialkompetenz teilnehmen.

Volksanwaltschaft prüfte bereits 2017

Bereits 2017 hat die Volksanwaltschaft in diesem Fall ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis war damals, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe. Nach einer Beschwerde von Eltern hat die Volksanwaltschaft ein weiteres Verfahren eingeleitet.

Ende März hat die Bildungsdirektion die Lehrerin vorübergehend suspendiert, Ende Juni wurde die Entscheidung von der Disziplinarkommission bestätigt. Während der Zeit der Suspendierung erhält sie nur zwei Drittel ihres Gehalts. Das Bundesverwaltungsgericht hat für seine Entscheidung drei Monate Zeit, anschließend könnte noch der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden.

Sollte die Suspendierung der Lehrerin rechtskräftig werden, könnte das Verfahren für die Lehrerin mit einer Geldstrafe oder Entlassung enden. (APA, 30.7.2019)