Bild nicht mehr verfügbar.

Ein Button

Foto: AP

Amazons "Dash"-Bestellknöpfe zum schnellen Nachordern von Alltagsartikeln werden in wenigen Wochen zu einem wertlosen Stück Plastik. Der Online-Händler klemmt sie zum 31. August weltweit ab. Dagegen bleiben die virtuellen "Dash"-Buttons, die man sich auf der Website oder in der App einrichten kann, oder der automatische "Dash"-Nachbestelldienst in Geräten weiterhin aktiv, betont der Konzern.

Amazon hatte den Verkauf neuer Bestell-Knöpfe bereits im März eingestellt. Damals hieß es noch: "Wenn man jetzt einen "Dash"-Button zu Hause hat, bleibt er natürlich funktionsfähig." Nun erklärte Amazon aber, seit dem Verkaufsstopp habe die Nutzung der Hardware-Buttons "signifikant nachgelassen". Die Abschaltung der physischen Knöpfe sei die "natürliche Weiterentwicklung" des "Dash"-Programms: "Wir haben immer gesagt, dass wir uns eine Zukunft vorstellen, in der Kunden zu Hause keinen physischen Knopf drücken müssen, um Produkte nachzubestellen."

Brisant in Deutschland

Für Deutschland hat die Entscheidung eine zusätzliche Brisanz. Amazon hatte im Jänner in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht München einen Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen um die Knöpfe verloren. Die Richter entschieden, dass Amazon gegen Gesetze zum Online-Handel verstoße, weil beim Einkauf klare Informationen zu Inhalt, Preis und der Hinweis auf eine zahlungspflichtige Bestellung fehlten. Die Buttons, die an eine Türklingel erinnern, haben nur das Logo des Anbieters eines Produkts und den Knopf, der eine Bestellung auslöst.

Amazon hatte die Buttons 2016 nach Deutschland und Österreich gebracht. Zum Stopp des Verkaufs waren es rund 70 für diverse Artikel wie Waschmittel, Windeln, Kondome, Kaffee oder Kosmetik. Bastler funktionierten die Knöpfe aber zum Teil auch um, so dass sie damit zum Beispiel vernetzte Lampen im smarten Zuhause steuern konnten. Die speziell für solche Anwendungsfälle gedachte Version des Knopfs für Entwickler – der "AWS IoT Button" – wird weiter angeboten. (APA, 2.8. 2019)