Die Julius Meinl V. zuzuordnende Privatbank wurde in Anglo Austrian umbenannt. Julius Meinl V., bis vor kurzem Aufsichtsratschef, ist im Juli aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

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Wien – Die vormalige Meinl Bank muss sich mit der Strafe von 500.000 Euro abfinden, die ihr die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA im September 2016 aufgebrummt hat. Grund dafür waren Verfehlungen gegen die Vorschriften zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.

Die hatte die Aufsichtsbehörde bei einer Vor-Ort-Prüfung in dem Institut, das heute unter Anglo Austrian Bank (AAB) firmiert, festgestellt. Sie hatte zahlreiche Geschäftsfälle ("Testfälle") der Privatbank, die Julius Meinl V. zuzurechnen ist, überprüft, vor allem solche mit russischen und ukrainischen Kunden. Dabei hatten die Prüfer Sorgfaltswidrigkeiten gefunden und die Bank als solche gestraft, nicht aber die Banker.

Abgeprallt am Verwaltungsgerichtshof

Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden, dass die Revision, die die Bank beim Höchstgericht eingelegt hatte, nicht zulässig ist. Anders gesagt: Die Strafe pickt.

Zur Erinnerung: Die Anwälte der Bank hatten sich gegen den Strafbescheid der Aufsichtsbehörde beim Bundesverwaltungsgericht gewehrt. Selbiges hat den bestätigt, die ursprüngliche Strafhöhe von 867.000 Euro aber auf eine halbe Million Euro reduziert. Diese Strafhöhe sei "schuld- und tatangemessen", hatten die Verwaltungsrichter damals erklärt.

Sie haben aber auch die ordentliche Revision beim VwGH zugelassen. Das wird dann getan, wenn es in der Sache um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung geht, die das Höchstgericht klären soll. Im konkreten Fall ging es, simpel gesagt, um die Frage, ob eine juristische Person eine Strafe ausfassen kann, wenn die dafür verantwortliche natürliche Person (in dem Fall also der Bankvorstand oder andere Verantwortliche) nicht bestraft wurde.

Julius Meinl V. nicht mehr im Aufsichtsrat

Diese Rechtsfrage sei aber inzwischen vom VwGH geklärt worden, schreiben die Höchstrichter in ihrem Beschluss vom Mai, der vor kurzem im Rechtsinformationssystem RIS veröffentlicht wurde. Die Entscheidung der FMA hat also gehalten. Und die Anglo Austrian Bank musste dem Bund seine Aufwendungen fürs VwGH-Verfahren überweisen: 553,20 Euro. Julius Meinl V. , dem die Bank zuzuordnen ist, ist laut Firmenbuch im Juli aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Auch die Hypo Vorarlberg (414.000 Euro) und die Raiffeisen Bank International (RBI) wurden von der FMA im Zusammenhang mit von ihr behaupteten Verstößen gegen Geldwäschepräventionsvorschriften gestraft; die RBI hat die Rekordbuße von 2,7 Millionen Euro ausgefasst. Die Rechtsmittelverfahren dazu sind aber noch anhängig, die Entscheidungen daher nicht rechtskräftig. (Renate Graber, 2.8.2019)