Das berühmte Wohnzimmer der Finca auf Ibiza.

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Der Anwalt Johannes Eisenberg hat einen Ruf zu verteidigen. Nennt man in Berlin seinen Namen, fallen umgehend Begriffe wie "cholerisch" und sämtliche denkbaren Steigerungen. Eisenberg hat schon alle möglichen Menschen und Institutionen vertreten, Julian Assange etwa, den Gründer von Wikileaks, und die "Taz", die er einst mitgründete.

Aktuell ist J. H. Eisenbergs Mandant. Auch wenn jeder nur minimal in der Internetrecherche Bewanderte binnen fünf Minuten den vollen Namen des Detektivs herausfinden kann, der in die Affäre um das Ibiza-Video involviert ist: Schreiben darf man ihn nicht. Darum geht es am Donnerstag vor dem Landgericht in Berlin: was über J. H. in der deutschen Presse stehen darf. Und was nicht. Im Auftrag von J. H. hat Anwalt Eisenberg die "Zeit" verklagt. Anfang Juli hatte deren Investigativ-Chef berichtet, was er bei einer "Spurensuche" zur Frage, wer hinter dem Ibiza-Video steckt, herausfand.

Informationen vom Ex-Chef

Unter anderem schrieb der Journalist über J. H., was dessen Ex-Chef Sascha Wandl sowie anonyme Informanten über ihn erzählten. Schließlich auch, was sich über J. H. in behördlichen Akten fand: etwa beim Landeskriminalamt Niederösterreich. Es ergab sich ein Bild von einem Mann mit einem Vorleben, so stand zu lesen, "dem normale Menschen eher in Netflix-Serien begegnen". Wandl berichtete, dass H. für ihn "das kriminelle Milieu unterwandern" sollte, etwa eine Zigarettenfälscherbande. Und er nannte den Kläger "sehr talentiert in allem, was er tut". J. H. hält das nicht für ein Kompliment.

Das ist der Stand, als sich am Donnerstag kurz vor zwölf der Sitzungssaal füllt; drei Richter, der "Zeit"-Anwalt, ein paar Journalisten, ein paar Kameraleute und Fotografen. Auf dem Gang bleibt Eisenberg. Und als ein Kameramann von einer Journalistin ein Zeichen erhält, faucht er: "Sie weisen den nicht an, mich hier draußen zu fotografieren! Wir sind hier nicht in Österreich!" Damit ist der Ton gesetzt, im Saal unterbricht Eisenberg dauernd. Er tritt ohne Anwaltsrobe auf, dazu ohne Socken, anders als sein "Zeit"-Pendant Jörg Nabert.

Fünf Punkte werden bemängelt

Fünf Punkte soll die "Zeit" künftig verschweigen müssen, fordert Eisenberg. Dass in Österreich gegen J. H. wegen des Ibiza-Videos ermittelt wird, auf dem er als Mittelsmann der angeblichen Oligarchennichte zu sehen ist. Und dass J. H. eine Vergangenheit hat, in der Polizeibehörden und Probleme mit der Justiz vorkommen. Und dass ein Wiener Anwalt J. H. als Beteiligten genannt und gesagt habe, es sei "von Beginn an geplant gewesen, Strache und Gudenus hereinzulegen" mit dem Video, "um zu dokumentieren, wie gefährlich die FPÖ sei". Laut "Zeit" haben der Anwalt R. M. und J. H. das "über Mittelsmänner" geantwortet.

Eisenberg bestreitet das. J. H. hat diverse Versicherungen an Eides statt vorgelegt – die nun der "Zeit"-Anwalt zerpflückt. "Ein Mensch, der regelmäßig lügt", so Nabert. "Mindestens sechs falsche Aussagen in eidesstattlichen Versicherungen." "Sie halten ihn ja offensichtlich für ehrschutzloses Strandgut, auf dem alle etwas abladen können", ätzt Eisenberg.

Das Gericht lässt rasch durchblicken: Dass gegen ihn ermittelt wird, muss J. H. weiter in den Zeitungen lesen. Was aber sein Vorleben angeht – da will es wohl die Persönlichkeitsrechte höher stellen als die Freiheit der Berichterstattung. "Aus unserer Sicht", sagt "Zeit"-Anwalt Nabert, als sich das Gericht nach siebzig Minuten zur Beratung zurückzieht, "wäre das eine deutliche Einschränkung der Pressefreiheit." Und dass er, in diesem Fall, der "Zeit" empfehlen würde, in die nächste Instanz zu gehen. Ein Urteil wird für Freitag erwartet. (Cornelie Barthelme, 8.8.2019)