Wien – Der Presserat hat "oe24", die Gratisausgabe der Tageszeitung "Österreich", wegen der Bezeichnung eines Tatverdächtigen als "Mädchen-Killer" gerügt. Die Schlagzeile "Mädchen-Killer: 'Es war ein Unfall'", erschienen auf der Titelseite einer "oe24"-Ausgabe vom Februar, verstößt nach Ansicht des Senats 3 des Presserats gegen die Unschuldsvermutung.

Die Schlagzeile bezieht sich auf einen Artikel, in dem über einen 19-Jährigen berichtet wird, dem vorgeworfen wird, seine 16-jährige Ex-Freundin ermordet zu haben. Der 19-Jährige wird sowohl auf der Titelseite als auch im Artikel selbst mit der Behauptung zitiert, dass der Tod der Ex-Freundin ein Unfall gewesen sei, berichtete der Presserat in einer Aussendung.

Problematische Zuspitzung

Der Artikel selbst sei aus medienethischer Sicht nicht zu beanstanden, stellte das Gremium fest. Die Zuspitzung in der dazugehörigen Schlagzeile auf der Titelseite sei jedoch "problematisch", da die Bezeichnung "Killer" zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels nicht gerechtfertigt gewesen sei. Die Behörden ermittelten nach wie vor gegen den 19-Jährigen, ein etwaiger Gerichtsprozess hatte noch nicht begonnen.

"Wenngleich der Begriff 'Killer' im allgemeinen oder medialen Sprachgebrauch durchaus eine andere Bedeutung als 'Mörder' haben kann, erachtet der Senat die Bezeichnung im konkreten Fall als geeignet, in die Vermutung der Unschuld des 19-jährigen Verdächtigen einzugreifen und eine Vorverurteilung zu bewirken", schreibt der Presserat. (APA, 9.8.2019)