Die Order, dass Bundespartei und Landesparteien ab sofort keine Spenden mehr annehmen dürfen, war also eine Notwendigkeit, um rechtskonform zu agieren. Journalisten ließ die Partei wissen, man agiere "aus Prinzip".

Foto: apa / herbert pfarrhofer

Die Volkspartei hat etwas gut gemacht: Sie hat aus einer Vollzugsmeldung eine für sie positive Nachricht gedreht. Das Gesetz sieht vor, dass keine politische Partei bis Ende des Jahres mehr als 375.000 Euro an Spenden einnehmen darf. Die ÖVP muss angesichts ihrer hervorragend entwickelten Ortsgruppen davon ausgehen, dieses Limit quasi im Vorbeigehen zu erreichen. Die Order, dass Bundespartei und Landesparteien ab sofort keine Spenden mehr annehmen dürfen, war also eine Notwendigkeit, um rechtskonform zu agieren. Journalisten ließ die Partei wissen, man agiere "aus Prinzip".

Ja, eh: das Prinzip des Rechtsstaats. Es besagt, dass sich alle an Regeln halten müssen. Dass die ÖVP geltende Gesetze einhält, sollte nicht der Rede wert sein. Sollte. Denn genauso wie FPÖ und, wenn auch weniger eklatant, die SPÖ hat die Volkspartei die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro im Jahr 2017 gesprengt. Versehentlich, heißt es aus der Partei, die im gleichen Jahr Kredite in der Höhe von 15 Millionen Euro aufgenommen hat – und die schon im vorangegangenen Wahlkampf im Jahr 2013 den gesetzlichen Rahmen deutlich überschritten hat.

Auch das Schönreden von Selbstverständlichkeiten hat System in der Partei: Noch im Mai erklärte Parteichef Sebastian Kurz auf die Frage nach der Transparenz bei den Parteieinkünften, man komme allen Regeln nach. Was denn sonst? Positiv gesehen zeigte das Vorgehen zumindest die Schwächen der damals gültigen Gesetze auf: Mehrere ÖVP-Spender stückelten und verteilten ihre gewichtigen Beiträge so, dass sie erst zwei Jahre später im Rechenschaftsbericht aufschienen. Vollkommen legal, aber nicht im Sinne des Gesetzes.

So hat sich Kurz' Partei zwar mit Händen und Füßen gegen strenge Regeln für Parteispenden gewehrt und dann doch ihren Beitrag dazu geleistet. Wenn auch ungewollt. (Sebastian Fellner, 9.8.2019)