Einen "wirklichen Österreicher" suchte ein Linzer Unternehmen.

Foto: Screenshot Facebook

Die Anforderung könne man nun einmal nicht ändern.

Foto: Screenshot Facebook

Linz – Ein Stellenangebot, dass auf Facebook in der Gruppe "Jobs@Linz und Linz-Land" erschien, hat in den vergangenen Tagen für Aufruhr gesorgt: Gesucht wurde eine Person, die für eine Bank in Linz Post verteilen sollte – ein "wirklicher Österreicher" oder eine "wirkliche Österreicherin", nicht nur eine Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft. Schon in der Anzeige stand die Bitte, Kommentare dazu zu unterlassen, man könne diese Anforderung nun einmal nicht ändern.

Der Geschäftsführer des Unternehmens Logex spricht von einer unglücklichen Formulierung. Man habe im Auftrag eines anderen Unternehmens einen Leasingarbeiter oder eine Leasingarbeiterin gesucht, der oder die "EU-Bürger, aber bevorzugt Österreicher" ist, sagt Georg Fiederhell. Dennoch soll das Posting nach sieben Stunden gelöscht worden sein. Er betont: Im eigenen Unternehmen habe man einen hohen Anteil an Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.

AK: "Unfassbar" und "Diskriminierung"

Die Arbeiterkammer reagiert bestützt: "Es ist unfassbar, dass solche Formulierungen noch immer in Ausschreibungen enthalten sind", wird der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer in einer Stellungnahme zitiert. Die AK verweist auf das das österreichische Gleichbehandlungsgesetz, das im Beruf vor Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexueller Orientierung schützt. Es ist bei Stellenanzeigen einzuhalten, damit sei jene, die letze Woche sieben Stunden lang auf Facebook war, "eindeutig rechtswidrig".

Auf Antrag eines Stellenbewerbers könne die Bezirksverwaltungsbehörde ermahnen und bei weiteren Verstößen in Höhe von 360 Euro strafen. Und: Selbst, wenn eine Person aus der EU, bevorzugt aber eine aus Österreich gesucht werden würde, verletze das das Diskriminierungsverbot, weil es im Falle dieses Jobs keine sachliche Begründung dafür gebe, so die AK. (elas, 13.8.2019)