"Das Phänomen Altersdiskriminierung nehmen 14 Prozent der über 50-Jährigen bewusst wahr, die Dunkelziffer ist viel höher", sagt der stellvertretende SPÖ-Klubchef Jörg Leichtfried.

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Letzte Woche hat die ÖVP mit dem Vorschlag, das "Recht auf Bargeld" in den Verfassungsrang zu heben, aufhorchen lassen. Jetzt will die SPÖ das Verbot der Altersdiskriminierung in der Verfassung verankern. Die Partei hofft, das freie Spiel der Kräfte im Parlament nutzen zu können, um diese Forderung durchzusetzen. Auch für eine bundesweite Kampagne sprachen sich der stellvertretende Klubchef Jörg Leichtfried und SPÖ-Pensionistenverbands-Präsident Peter Kostelka bei einer Pressekonferenz am Dienstag aus.

Die Benachteiligung von älteren Menschen finde vor allem in privaten Vertragsverhältnissen statt. Ein Verfassungsverbot hätte auch eine Drittwirkung auf diesen Bereich, so Leichtfried. Zusätzlich soll das Gleichbehandlungsgesetz ausgeweitet werden, forderte er. Denn derzeit sei Altersdiskriminierung nur in der Arbeitswelt verboten. Daneben brauche es eine personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Umdenken gefordert

Dass Menschen aufgrund ihres Alters diskriminiert werden, sei eine der größten Herausforderungen unserer Zeit, so Leichtfried. 14 Prozent der über 50-Jährigen nähmen die Diskriminierung bewusst wahr, dazu kämen viele Fälle, in denen sie unbemerkt geschehe. Deshalb brauche es eine bundesweite Kampagne, um ein Problembewusstsein zu schaffen und ein Umdenken in der Gesellschaft herbeizuführen, sagte Kostelka.

Als Beispiele für das Problem nannten Leichtfried und Kostelka unter anderem, dass ältere Menschen oft keine Kredite mehr bekämen, ihr Konto nicht überziehen dürften oder Versicherungsaufschläge zahlen müssten. Auch die Darstellung älterer Menschen in Medien und Werbung sei häufig diskriminierend. Aber auch im Gesundheitsbereich gebe es Benachteiligungen: Kostelka kritisierte, dass Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchungen für Frauen ab 70 Jahren nicht mehr vorgesehen seien und Blutspenden ab einem gewissen Alter nicht mehr möglich sei. "Die Verrechtlichung ist ein guter Weg, wir erwarten uns aber, dass Gleichbehandlungs- und Volksanwaltschaft entsprechende Unterstützung leisten", sagte Kostelka. (APA, 13.08.2019)