Der ÖVP-nahe Jurist Franz Fiedler war zwölf Jahre lang Präsident des Rechnungshofs und später Vorsitzender des Beirats von Transparency International Österreich.

Foto: Matthias Cremer

Zwölf Jahre lang, von 1992 bis 2004, war Franz Fiedler Präsident des Rechnungshofs. Später war er Vorsitzender des Beirats von Transparency International Österreich. Der ÖVP-nahe Jurist hat also profunde Kenntnisse darüber, wie Parteien in Anbetracht der jeweiligen gesetzlichen Lage – auch am Rechnungshof vorbei – zu Parteispenden kommen.

In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" beklagt Fiedler nun, dass das Themenfeld Parteispenden in Österreich über Jahrzehnte "legislativ und juristisch nicht beackert" wurde. Auch der seit Juli wirksamen, mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt beschlossenen Reform der Parteienfinanzierung stellt er kein gutes Zeugnis aus. Die jährliche Obergrenze von 7.500 Euro pro Spender und die Schranke von 750.000 Euro Spendenumfang pro Partei treffe zwar insbesondere ÖVP und Neos, die auch im Nationalratswahlkampf 2017 von Großspenden merklich profitiert haben, die großen Baustellen, die Fiedler im "SZ"-Interview beklagt, bleiben jedoch unangetastet.

Spenden in Tranchen

Mit der Änderung des Parteienfinanzierungsgesetzes kann man nur mehr bis zu einem Beitrag von 500 Euro anonym an eine Partei spenden. Möchte man dennoch unerkannt bleiben, gibt es Fiedler zufolge jedoch andere Wege: So könne man mithilfe der "Strohmann-Variante" den bevorzugten Spendenbetrag in 500-Euro-Tranchen unter Mithilfe einer oder mehrerer Personen unter deren Namen spenden. Zudem besteht die Möglichkeit, als Parteimitglied seinem politischen Zuhause einen erhöhten Mitgliedsbeitrag zukommen zu lassen.

Parteinahe Vereine

Eine wesentliche Variante, mit der Parteien sich gegenwärtig querfinanzieren lassen, sind sogenannte parteinahe Vereine. Diese erlangten auch im Zuge der Ibiza-Affäre unwillkommene Prominenz, als der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache das Spenden über Vereinskonstruktionen als gängige Praxis anpries.

Da diese Vereine ein autonomes Finanzgebaren haben und demnach selbstständig handeln, ist es vielfach schwer, Parteiverbindungen konkret festzumachen. Selbst wenn der Verein "Plakate druckt, Inserate schaltet und in sozialen Medien Propaganda macht", könne die Partei behaupten, nichts mit dem Verein zu tun zu haben, beschreibt Fiedler die aktuelle rechtliche Lage. Gegen zahlreiche parteinahe Vereine wird gegenwärtig von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt. Für Fiedler ist es jedoch durchaus möglich, dass die Ermittlungen "im Sande verlaufen".

Finanzierung über Parlamentsklubs

Da in Österreich die Parlamentsklubs eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, fallen diese ähnlich wie parteinahe Vereine nicht unter das Parteiengesetz. "Das eröffnet den Parteien eine regelrechte Fundgrube an Möglichkeiten", erläutert Fiedler im "SZ"-Interview. So sei es durchaus vorgekommen, dass parlamentarische Klubs für Parteien geworben haben. Diese Ausgaben erscheinen dann nicht als Teil der Wahlkampfkosten.

Prüfung durch den Rechnungshof

Die von zahlreichen Experten und vom Rechnungshof selbst schon lange geforderte Kontrolle der Parteifinanzen durch den Rechnungshof war nicht Teil der Reform, die Anfang Juli im Parlament beschlossen wurde. Das kritisiert auch Fiedler im "SZ"-Interview scharf. Durch die fehlende Prüfungsmöglichkeit ist der Rechnungshof auf externe Wirtschaftsprüfer angewiesen, was laut Fiedler "eine völlig unsinnige Regelung ist".

Dass es in diesen wie auch in anderen Punkten zu Änderungen kommt, glaubt Fiedler nicht. Die Parteien hätten kein Interesse an effektiver Kontrolle. "Deshalb konterkarieren die Parteien auch das Gesetz, deshalb werden auch noch so strenge Regelungen immer nur eine Halbheit bleiben", zeigt sich Fiedler ernüchtert. (Franziska Windisch, 14.8.2019)