SPÖ-Justizsprecher rechnet sich keine großen Chancen für seinen Vorschlag aus.

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Einen weisungsfreien Bundesstaatsanwalt, der unabhängig vom Justizministerium arbeitet, wünscht sich die SPÖ. Die Staatsanwaltschaft sollte nur diesem gegenüber verantwortlich sein, nicht aber – wie derzeit – einem politisch besetzten Sektionschef, erklärte Justizsprecher Hannes Jarolim in einer Pressekonferenz am Mittwoch. Die tatsächliche Umsetzung sei derzeit aber unrealistisch, räumte er ein.

Für die Einführung eines weisungsfreien Bundesstaatsanwalts braucht es ein Verfassungsgesetz und daher eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Diese sieht Jarolim momentan nicht gegeben. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Volkspartei: "Die ÖVP hasst im Justizbereich nichts mehr als unabhängige Weisungsspitzen."

Umstrukturierung

Als Plan B sieht er einen Antrag, den die SPÖ gemeinsam mit Neos und Jetzt in der Nationalratssitzung am 2. Juli eingebracht hatte. Dieser sieht vor, dass die strafrechtlichen Aufgaben im Justizministerium in zwei Sektionen getrennt werden: Eine Sektion für Strafrechtslegistik soll demnach für die Ausarbeitung der Gesetze im Strafrecht zuständig sein. Mit Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft soll eine Sektion für Einzelstrafsachen betraut werden. Diese beiden Sektionen habe es bereits gegeben, sie seien aber im Jahr 2010 unter der ehemaligen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) zusammengefasst worden. Die Trennung würde zu mehr Unabhängigkeit der staatsanwaltschaftlichen Behörden führen. Diese seien dann zwar weiterhin weisungsgebunden gegenüber dem Justizminister, aber nicht mehr "so eng mit der Politik" verbunden, so der SPÖ-Justizsprecher.

Dem Fristsetzungsantrag stimmte im Juli auch die FPÖ zu. Jarolim zeigte sich daher zuversichtlich, dass die Trennung in zwei Strafrechtssektionen in der Nationalratssitzung Ende September – also noch vor der Wahl am 29. September – durchgeht. (APA, 14.08.2019)