Der STANDARD-Spendenmonitor listet alle Zuwendungen an Parteien auf, die dem Rechnungshof gemeldet werden müssen.

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Wien – Ende Juni stimmte eine Parlamentsmehrheit für eine Reform des Parteiengesetzes, das es wahlwerbenden Parteien nunmehr nicht erlaubt, Einzelspenden von mehr als 7.500 Euro pro Kalenderjahr anzunehmen. Aufgrund der am 9. Juli in Kraft getretenen Bestimmungen darf überdies keine Partei jährlich mehr als 750.000 Euro aus Spenden lukrieren, und jede 2.500 Euro übersteigende Spende muss unverzüglich dem Rechnungshof gemeldet werden.

Diese Liste des Kontrollorgans veröffentlichen wir an dieser Stelle täglich aktualisiert, aufgeschlüsselt nach Parteien und unter Nennung des Namens und der Höhe des Betrags. Die Listen lassen sich nach Datum, Name und Betrag sortieren.

Spenden, die vor dem 9. Juli eingegangen sind, finden Sie auf der Website des Rechnungshofs ebenso. (red, 19.8.2019)