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Auf Ibiza wurde die türkis-blaue Regierung versenkt. Was nicht heißt, dass das Mittelmeer alles verschluckt hat.

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Ibiza ist eine bekannte Partyinsel. Ibiza ist seit dem Frühling 2019 aber auch jene Insel, wo die türkis-blaue Regierung abgesoffen ist, weil der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in einer trink- und redseligen Sommernacht im Jahr 2017 quasi Haus und Hof der Republik verspielt hat. Er wollte einer "russischen Oligarchennichte" ziemlich großspurige Aufräum- und Aneignungspläne verkaufen. Die Sache flog auf, die ÖVP-FPÖ-Regierung ging unter. Gemeinsam.

Bei der politischen Aufarbeitung pochte die ÖVP naheliegenderweise auf strikte Gütertrennung. Ibiza und das berüchtigte Video sind das Problem der FPÖ. Die ÖVP hat damit nichts zu tun. Auch und schon gar nicht die in großer zeitlicher Nähe zur Causa Ibiza aufgeflogene Schredder-Aktion eines ÖVP-Mitarbeiters im Bundeskanzleramt, der unter falschem Namen (und ohne zu bezahlen) fünf (Drucker-)Festplatten des Kanzleramts zu Granulat verarbeiten ließ. Man hat das Ibiza-Video ja wohl nicht ausdrucken wollen, lautete die Argumentationslinie der ÖVP, von Ex-Kanzler und Parteichef Sebastian Kurz abwärts.

Brisante Anfragebeantwortung

Nun wurde aber durch eine parlamentarische Anfrage der Neos an Justizminister Clemens Jabloner bekannt, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einen Zusammenhang zwischen dem (ehemalige FPÖ-Granden belastenden) Ibiza-Video und dem Schreddern der Festplatten aus dem Kanzleramt vermutet. Auf die Frage von Neos-Abgeordneter Stephanie Krisper, ob es einen "Konnex zwischen der Schredder-Aktion des ehemaligen Mitarbeiters des BKA und der Ibiza-Affäre" gebe, antwortet Jabloner unter Verweis auf die Strafprozessordnung (StPO): "Da derzeit ein Konnex zum Ibiza-Video nicht ausgeschlossen werden kann bzw. nach Ansicht der WKStA mit der für die Annahme einer Konnexität im Sinne des § 20a Abs. 4 StPO erforderlichen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, wird das Verfahren bis zur Klärung, ob ein derartiger Konnex besteht, von der WKStA geführt."

Ibiza-Affäre: ÖVP dementiert Involvierung.
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Sollten die Ermittlungen – sie laufen ausschließlich gegen den ehemaligen Chef der Social-Media-Abteilung im Kanzleramt, und sie betreffen Vorwürfe des schweren Betrugs, der Sachbeschädigung und Datenbeschädigung – zu einem anderen Ergebnis kommen, verliert die Korruptionsstaatsanwaltschaft die Zuständigkeit, hat die Oberstaatsanwaltschaft am 1. August per Weisung festgelegt.

ÖVP ist empört über "Schmutzkübelwahlkampf"

Die ÖVP reagierte am Donnerstag empört darauf, dass die Justiz zwischen dem die Blauen betreffenden Ibiza-Video und der den Türkisen zuzuschreibenden Schredder-Affäre einen "Konnex" vermutet. Die ÖVP wähnt sich deshalb in einem "unglaublichen Schmutzkübelwahlkampf". Man habe "mit dem Ibiza-Video und einer möglichen illegalen Parteienfinanzierung der FPÖ nichts zu tun", wurde betont: "Wer etwas anderes behauptet, wird geklagt."

Die Liste der geprüften Vorwürfe, die in Justizminister Jabloners Anfragebeantwortung aufgeführt werden, ist lang und betrifft nicht nur die politischen Hauptdarsteller im Ibiza-Video (siehe Infobox). Neben Strache war ja auch der damalige FPÖ-Klubchef Johann Gudenus in der Finca auf der Baleareninsel zugegen und als Russischdolmetscher aktiv.

Zehn potenzielle Delikte richten sich gegen die Macher und Nebendarsteller des Videos. So werden etwa der Verdacht des Missbrauchs von Aufnahmegeräten, aber auch der gefälschte lettische Reisepass und das "Auftreten" des "Lockvogels" sowie dessen "Rekrutierung und Einschulung" als "Beitragshandlungen" juristisch geprüft.

Erpressung und Kokainhandel

Ein bislang nicht bekannter Punkt betrifft einen Erpressungsversuch. Am 6. Juni soll jemand Strache gegenüber vorgegeben haben, "im Besitz des inkriminierten Videos zu sein und von einer Veröffentlichung weiterer Passagen nur gegen Bezahlung eines Geldbetrags Abstand nehmen zu wollen". Erstmals hatten Süddeutsche Zeitung und Spiegel am 17. Mai über das Video aus Ibiza berichtet.

Schließlich wird noch ein Strang, der bislang nicht öffentlich diskutiert wurde, aufgeführt. Es geht um Kokain. Konkret heißt es unter Punkt 18 jener Vorwürfe, die "auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts bzw. auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden", in der Anfragebeantwortung: "Überlassung von Kokain an verschiedene Abnehmer: Verbrechen des Suchtgifthandels nach § 28a Abs. 1 fünfter Fall SMG".

In besagtem Paragraf 28 des Suchtmittelgesetzes (SMG) geht es um ein schwerwiegendes Vergehen, das Überlassen oder Verschaffen von Suchtgift – sanktioniert mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Personenbezogene Details dazu, vor allem gegen wen in diesem Zusammenhang ermittelt wird, nennt Jabloner unter Verweis auf die Nichtöffentlichkeit des offenen Verfahrens nicht.

Ermitteln ohne Video

Laut WKSta, die Jabloner zufolge übrigens nicht im Besitz des gesamten Ibiza-Videos ist, werden nach derzeitigem Stand sechs Personen als Beschuldigte und vier als Angezeigte geführt. Dazu kommen zwei "juristische Personen" als belangte Verbände und unbekannte Täter. Bei der Staatsanwaltschaft Wien sind es sieben namentlich bekannte Personen und als "unbekannte Täterin" die Darstellerin der vermeintlichen Oligarchennichte "Aljona Makarowa".

Und was sagt die FPÖ, die ihrerseits gerade schlechte Karten im politischen Kasino hat, zur Empörung der ÖVP über den "Schmutzkübel"-Vorwurf, der sie in Form der Ibiza-Bugwelle erreicht hat? Wenn die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Zusammenhang zwischen Ibiza-Video und Schredder-Affäre vermute, dann sei die ÖVP gefordert, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, damit "schnellstmögliche Aufklärung stattfinden kann", verlautete FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky dazu. (Lisa Nimmervoll, 15.8.2019)