Mit einem überraschenden Angebot brachte sich der heimische Chiphersteller AMS wieder ins Spiel um die Übernahme des Münchner Konzerns Osram.

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Wien/München – Finanziell hat der steirische Halbleiterhersteller AMS mit dem kürzlich gelegten Angebot für den angeschlagenen deutschen Lichttechnikkonzern Osram die US-Finanzinvestoren Bain Capital und Carlyle überboten. 4,2 Milliarden Euro stellen die Steirer in Aussicht – zumindest theoretisch. Denn jetzt kommt der Faktor Zeit ins Spiel. Stichtag ist der 5. September, bis dahin müsste eine nötige Zusammenschlussvereinbarung abgeschlossen sein, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

AMS hatte Anfang Juni – für einen Blick in die Bücher des deutschen Konzerns – ein Stillhalteabkommen unterzeichnet, das eigentlich zwölf Monate lang verbietet, ein Angebot zu stellen und Aktien von Osram zu erwerben. Osram hatte jedoch am Mittwoch mitgeteilt, dass Vorstand und Aufsichtsrat die verhandelte Zusammenschlussvereinbarung "zeitnah" prüfen und in der Folge über die Aufhebung des Stillhalteabkommens mit den Österreichern entscheiden wollen.

US-Angebot läuft am 5. September aus

Erst nach diesem Vertrag und Vorlage bei der deutschen Börsenaufsicht Bafin kann AMS sein Angebot über 38,50 Euro je Aktie starten und so ins Bietergefecht mit Bain Capital und Carlyle und deren 35 Euro eintreten. Das US-Angebot läuft bereits und endet am 5. September. Das AMS-Angebot muss vor Ablauf der Frist der Amerikaner beginnen.

Zeitlich knapp wird es, weil vor dem Start die Bafin die Angebotsunterlagen prüfen muss, wofür sie bis zu zehn Werktage Zeit hat; gehofft wird auf eine schnellere Prüfung. Das Aufheben der Sperre müsste im Grunde am Montag erfolgen, schreibt die "FAZ", in allerletzter Sekunde, damit der Starttermin am 3. oder 4. September noch möglich sei. Dann verlängert sich auch das Angebot von Bain und Carlyle.

Die Zusammenschlussvereinbarung soll die Strategie mit dem Umbau des Münchner Lichttechnik-Unternehmens absichern und Schutzzusagen für Mitarbeiter, Standorte sowie wesentliche Konzernteile enthalten. (APA, 16.8.2019)