Johann Gudenus beim "Übersetzen" auf Ibiza.

Foto: APA/AFP/SPIEGEL und SZ

Die Soko Ibiza hat am Dienstag gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Wien eine Hausdurchsuchung bei dem Wiener Anwalt R. M. durchgeführt. Das berichtete das Ö1-"Journal um 5". Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte am Mittwoch die Hausdurchsuchung am Kanzleisitz sowie an der Wohnadresse des Anwalts. Demnach liegt dem Verfahren unter anderem "der Verdacht zugrunde, der Rechtsanwalt habe an der Planung und Umsetzung der Aufzeichnung der 'Ibiza-Gespräche' (...) mitgewirkt". Dabei wurden elektronische Datenträger sowie Mobiltelefone sichergestellt.

Wann diese ausgewertet werden, ist demnach noch offen. Denn Rechtsanwälte können laut Strafprozessordnung gegen die Sicherstellung Widerspruch erheben, was der betroffene Anwalt laut Staatsanwaltschaft bereits getan hat. Die sichergestellten Unterlagen und Datenträger wurden daher vorerst hinterlegt und dürfen von Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei nicht eingesehen werden, "solange das Gericht nicht darüber entschieden hat".

Involvierung zugegeben

R. M. hat seine Involvierung in das Ibiza-Video bereits kurz nach dessen Veröffentlichung zugegeben. Sein Anwalt sagte, dass es sich bei den heimlichen Filmaufnahmen um ein zivilgesellschaftliches Projekt gehandelt habe.

Allerdings soll das Video seit seiner Entstehung im Sommer 2017 mehreren Personen zum Kauf angeboten worden sein. Auch deshalb wird gegen R. M. und andere Hintermänner des Videos ermittelt.

Erstkontakt

Laut einer Klagsschrift des einstigen FPÖ-Klubobmanns Johann Gudenus, der im Video zu sehen ist, war R. M. auch an der Anbahnung des Videos beteiligt. Er stellte sich als Anwalt einer angeblichen Oligarchennichte vor, die in Österreich investieren wollte. R. M. behauptete, von der Russin bereits mehrere Millionen Euro auf ein Treuhandkonto transferiert bekommen zu haben. Mit ihr trafen sich dann Gudenus und der damalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache auf Ibiza.

Die Hausdurchsuchung könnte auch dem Zweck gedient haben, eine komplette Kopie des Ibiza-Videos zu erhalten. Die erste Weisung im Ibiza-Akt sah einen Tag nach der Videoveröffentlichung durch "Spiegel" und "SZ" vor, die siebenstündige Aufnahme "herbeizuschaffen". Bislang ist nicht bekannt, ob das den Ermittlern gelungen ist. Die involvierten Medien weigern sich mit Verweis auf den Quellenschutz, das Material zur Verfügung zu stellen. (red, 20.8.2019)