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Wie sie die Reform auswirken wird, muss erst untersucht werden.

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Sie haben ihren Augen- und Kinderarzt schätzen gelernt und kommen auch mit Ihrem Orthopäden so gut aus, dass Sie niemals in eine andere Ordination gehen würden? In wenigen Wochen könnte es trotzdem passieren, dass im Untersuchungsraum ein anderer Doktor auf Sie wartet.

Künftig ist es in Österreich möglich, dass Ärzte andere Ärzte im Rahmen von Einzelordinationen und Gruppenpraxen anstellen können. Bisher war das nicht oder nur eingeschränkt erlaubt. In Ordinationen konnten sich Mediziner bisher nur vertreten lassen, etwa in der Urlaubszeit.

Eine im Dezember 2018 beschlossene Gesetzesnovelle sorgt dafür, dass künftig Kassen- und Wahlärzte andere Kollegen aus der gleichen Fachrichtung als unselbstständig Beschäftigte anstellen dürfen. Heikel ist das Ganze im Bereich der Kassenärzte, deren Zahl ja reglementiert ist.

Gesamtvertrag fertig

Nach Einwänden des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger gegen zu laxe Regelungen wurde im Gesetz festgeschrieben, dass Hauptverband und Ärztekammer sich auf die genauen Modalitäten der Anstellungen einigen müssen. Dies ist nun geschehen. Beide Seiten haben einen Gesamtvertrag für Österreich vorgelegt. Der Vertrag muss offiziell noch in den Gremien von Hauptverband und Ärztekammer genehmigt werden, was als Formsache gilt.

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Die Versorgung soll sich mit der Anstellung von Ärzten am Land verbessern.
Foto: Dpa/Jens Büttner

Die neuen Regeln sollen einen Wildwuchs unter Kassenärzten verhindern. Ob das gelingt, muss sich erst zeigen. Der Vertrag engt den Spielraum der Ärzte bei Anstellungen zwar ein, bietet aber einige große Schlupflöcher.

Bessere Versorgung erhofft

Der Ärztekammer war die Neuregelung ein großes Anliegen. Viele junge Mediziner wollen außerhalb eines Spitals arbeiten, seien aber nicht bereit, das unternehmerische Risiko, das eine eigene Ordination mit sich bringt, zu tragen, so das Argument. Dieses Problem ließe sich beheben, wenn Ärzte für andere in einer Ordination arbeiten. Die Anstellung von Ärzten ermögliche zudem eine bessere Versorgung ländlicher Regionen, in denen Mediziner fehlen.

An dieser Darstellung gab es Zweifel. So können Ärzte künftig auch dort angestellt werden, wo es nicht zu wenige, sondern zu viele Mediziner gibt. Während Hausärzte, also Allgemeinmediziner, immer öfter fehlen, gibt es "Fachärzte mit Ausnahmen von Kinderärzten wie Sand am Meer", sagt Gesundheitsforscher Martin Sprenger von der Medizin-Uni Graz. Ein Beispiel aus Wien: Hier gibt es mehr Augenärzte, Orthopäden, Internisten und Chirurgen, die einen Kassenvertrag wollen, als verfügbare Kassenplätze.

Etablierte Ärzte könnten Kollegen künftig anstellen und so ihr Angebot ausweiten, um kräftig Kasse zu machen. Junge Interessenten hätten damit erst recht keine Chance auf einen Kassenplatz.

In den Augen des Hauptverbandes besteht zudem die Gefahr, dass etablierte Mediziner mit Kassenverträgen Kollegen anstellen, die für sie Patienten behandeln, während sie selbst golfen gehen.

Schwammige Regeln

Die zwischen Ärztekammer und Hauptverband getroffene Vereinbarung sieht vor, dass ein Mediziner nur dann unbefristet von einem Kollegen angestellt werden darf, wenn zuvor lokal ein Ärztemangel festgestellt worden ist. Das obliegt den Landesärztekammern und der zuständigen Gebietskrankenkasse (künftig: der Österreichischen Gesundheitskasse).

Befristet gibt es weniger Auflagen: Hier muss nur ein "Bedarf" festgestellt werden, etwa weil es in einer Kassenordination lange Wartezeiten gibt. Einschränkungen dazu, für wie lange eine Befristung erfolgen darf, gibt es nicht. Ein Arzt könnte also einen Kollegen für Jahre anstellen und so die strikten Regelungen für unbefristete Dienstverhältnisse umgehen.

Schwammige Regelung

Schwammig ist noch eine andere Regelung im Gesamtvertrag: So ist festgelegt, dass Kassenärzte künftig weiter "maßgeblich" selbst ihren Beruf in ihrer Ordination ausüben müssen. Wie viele Stunden ein Arzt anwesend sein muss, ist nicht vorgegeben. Per Gesetz fixiert war, dass ein Arzt maximal einen Kollegen Vollzeit oder zwei Teilzeit anstellen darf. Ein Augenarzt, der die Ordination 20 Stunden offen hält, könnte sein Angebot damit verdreifachen.

Der Gesundheitsexperte Ernest Pichlbauer meint, dass es vernünftig ist, Anstellungen zu erlauben. Die neuen Regeln seien aber unattraktiv: Die befristete Anstellung, die leicht möglich ist, interessiere junge Ärzte nicht. Die Regeln für unbefristete Dienstverhältnisse seien zu streng. Das Ganze sei ein "fauler Kompromiss".

Bei der Ärztekammer freut man sich, dass es für Mediziner eine zusätzliche Möglichkeit gibt, zu praktizieren. Beim Hauptverband will man zumindest in den Kassenverträgen mit Ärzten festlegen, wie viele Stunden sie mindestens in der Ordination anwesend sein müssen – um einen Missbrauch der neuen Regeln auszuschließen. (András Szigetvari, 21.8.2019)