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Der deutsche Außenminister Heiko Maas, Arbeitsminister Hubertus Heil, Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Olaf Scholz (v. li.) beschließen eine weitgehende Abschaffung des Solidarbeitrags.

Foto: AP/Michael Sohn

Die deutsche Regierung hat die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Das Kabinett gab am Mittwoch grünes Licht für die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Demnach soll der Soli für 90 Prozent der Zahler wegfallen und für weitere 6,5 Prozent zumindest reduziert werden. Nur Spitzenverdiener sollen ab Jänner 2021 noch belastet werden. Das stößt vor allem in der Wirtschaft auf Kritik, weil davon auch viele Unternehmer betroffen sind. Spitzenverdiener "können sich das leisten", sagte Scholz dazu in der ARD. Es seien weiter Aufgaben aus der Wiedervereinigung zu stemmen, die auch finanziert werden müssten.

In der großen Koalition ist das Scholz-Konzept trotz der Einigung umstritten. Die Union befürchtet, dass die Teilabschaffung vom Verfassungsgericht gekippt werden könnte. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat sich deswegen dafür starkgemacht, dass der Soli bis 2026 komplett wegfällt. Der Soli wurde 1991 nach der Wiedervereinigung eingeführt. Derzeit beträgt die Ergänzungsabgabe 5,5 Prozent der Einkommenssteuer.

"Steuerzahler werden entlastet"

Scholz verteidigte den von ihm eingeschlagenen Weg einer teilweisen Abschaffung. "Die wenigen auch nach Auslaufen des Solidarpaktes zum Jahresende verbleibenden Kosten werden zukünftig von denen geschultert, die mehr haben, als andere." Das sei fair und werde auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten.

Mit der Neuregelung werden die Steuerzahler von 2021 an um gut zehn Milliarden Euro entlastet, bis 2024 steigt dies auf etwa zwölf Milliarden Euro an. Konkret wird die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer anfällt, auf 16.956 Euro Steuerzahlung bei Einzelveranlagung angehoben. Bei gemeinsamer Veranlagung steigt der Betrag auf 33.912 Euro.

FDP und AfD haben bereits Verfassungsklagen angekündigt. "Wieder einmal bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht eine Fehlentscheidung der Politik im Nachhinein korrigiert", sagte der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbands VDMA, Thilo Brodtmann. "Die echte steuerliche Entlastung von Personen- und Kapitalgesellschaften wäre dagegen mittelstandsfreundlich und ein positives Signal in konjunkturell schwieriger werdenden Zeiten." Scholz geht davon aus, dass sein Gesetzentwurf auch vor Gericht Bestand haben wird. (Reuters, 21.8.2019)