Seit vielen Jahren weckt der Newsletter des Rammstein-Merchandise-Shops in mir die vage Erinnerung, dass ich vor vielen, vielen Jahren, in grauer Vorzeit, einmal ein T-Shirt nämlicher Deutschrrrrockband mein Eigen genannt haben dürfte. Der Impuls, unbedingt den neuen Rammstein-Flambierbrenner, Küchentoaster oder das Parfum "Zwinger" im Sonder-Jubiläums-Irgendwas-Angebot erstehen zu müssen, ist seit damals freilich deutlich zurückgegangen.

Letzten Samstag aber – man saß gerade gut eingewässert bei der Nachbesprechung einer katholischen Tauffeier (Vergib mir, Rammstein!) – erschien Merkwürdiges in meinem Handy-Postfach: Der Shop vermeldete die Bestellung einer "Rammstein Snapback Cap *bordeaux*" um 25 Euro auf meinen Namen, die Zahlungsaufforderung erhielt ich von einem jener schönen, neuen, unkomplizierten und ursicheren Online-Bezahldienste.

Orrrschgfraster!

Die erste Idee, es diesen Orrrschgfrastern zu zeigen und die offensichtlichen Betrügermails einfach zu ignorieren, wich nach der Lektüre eines STANDARD-Artikels, in dem vor ebenjener Vorgangsweise gewarnt wird, rasch großem Unbehagen. Die Beweislast, etwas nicht bestellt zu haben, hieß es darin, läge nämlich leider bei mir. Eine Lücke im Konsumentenschutz.

Tags darauf ging das Päckchen auch schon auf "Reise, Reise". Nicht zu mir, sondern zu meinem Namensvetter ins deutsche – Achtung – Petting! Den Witz mit Fucking in Oberösterreich ersparen wir uns, es soll aber schon darauf hingewiesen werden, dass Rammstein, den alten Saubeidln, das gefallen würde.

Einige E-Mail-Schlachten später ist die Causa jedenfalls noch immer nicht durchgestanden, der Beweis meiner Nichtbestellung kann wohl nur vom Namensvetter, der statt seiner meine Mail-Adresse verwendet hat, erbracht werden: Eine Internetrecherche ergab, dass er beim TSV Petting Fußball spielt. Ich fordere ihn hiermit zum Duell! Fürs Rammstein-Konzert heute in Wien ist es zwar zu spät, aber wir finden noch unseren Rasen. (Stefan Weiss, 22.8.2019)