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Typisch österreichisch? Aus Eiern welcher Tierhaltung und Herkunft ein Kaiserschmarrn besteht, verraten Speisekarten selten.

Foto: Olaf Krüger / imageBROKER / picturedesk.com

Wien – Tafelspitz, Wiener Schnitzel und Kaiserschmarrn klingen nach original österreichischem Essen. Woher die Zutaten für diese Gerichte stammen, darüber geben Speisekarten in Gasthäusern, Restaurants und Kantinen in Österreich aber in den allerwenigsten Fällen Auskunft – anders als die Frischfleischverpackung und der Eierkarton im Supermarkt.

Allerdings wird mehr als die Hälfte der in Österreich konsumierten tierischen Produkte in der Gastronomie und in der Gemeinschaftsversorgung ausgegeben. Gemeinschaftsversorgung meint zum Beispiel Krankenhauskantinen, Schul- und Kindergartenessen.

Die Kampagne "Wissen, was wir essen" fordert ein Ende der Intransparenz. Die Initiative besteht aus dem Verein zur Auflage eines Tierschutzvolksbegehrens, dem Schokoladehersteller und Biolandwirt Josef Zotter sowie dem Verein Die Biowirtinnen mit 32 Mitgliedern, deren Vertreter am Mittwoch vor dem Bundeskanzleramt ein Pressegespräch abhielten. "Wir müssen den Betrug an den Konsumenten beenden", sagte Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens.

Verbotene Herstellungsarten

600 Millionen Eier aus Käfighaltung und tausende Tonnen Fleisch aus ausländischer Massentierhaltung würden jährlich importiert. Die Herstellungsbedingungen dieser Produkte seien in Österreich aus Tier- und Umweltschutzgründen verboten. Schokoladeproduzent Zotter schlägt einen verpflichtenden QR-Code in Speisekarten vor, über den der interessierte Gast sich die Zusatzinfos herunterladen könnte.

Damit müssten Gastronomen nicht "siebzehnseitige Speisekarten für zwei Produkte" herstellen. Die Initiative will vor der Nationalratswahl Druck machen. Zumindest theoretisch rennt sie offene Türen ein: So bekannten sich alle sechs Parteien in einer Befragung durch die Umweltschutzorganisation WWF zur Herkunftsbezeichnung verarbeiteter Fleischprodukte. Die Türkisen ließen bei ihren öffentlichen Forderungen laut WWF die Gastronomie aber bisher außen vor.

In der Wirtschaftskammer, Sparte Gastronomie, ist man dezidiert für eine freiwillige Kennzeichnungspflicht tierischer Produkte. Für eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung müssten erst mehrere Grundvoraussetzungen sichergestellt werden, etwa die Wahlfreiheit der Gäste (auch bei der Gemeinschaftsversorgung), da heimische Produkte in der Regel teurer seien. Die Kette der Lieferanten bis hin zum Produzenten müsse nachvollziehbar sein, was bisher noch nicht ausreichend sichergestellt sei, das Pferd werde also quasi von hinten aufgezäumt. Weiters weist die Kammer darauf hin, dass Verträge mit Lieferanten langfristig laufen und kurzfristig keine Änderung möglich sei.

Nicht genug Bio

Eine ganz zentrale Grundvoraussetzung ist die "jederzeitige Verfügbarkeit heimischer Produkte". In diesem Punkt gibt auch Gerold Hubmer vom Verein Die Biowirtinnen zu, dass es in Österreich derzeit gar nicht genug Bioschweinefleisch und Biohühnerfleisch gebe, um die steigende Nachfrage abzudecken. Der Initiative reicht nicht die Herkunftsbezeichnung alleine – etwas, das auch die Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer kritisch sähe. Denn woher ein Stück Fleisch stamme, sage noch nichts darüber aus, womit es gefüttert und wie es gehalten wurde.

Geht es nach "Wissen, was wir essen", sei auch festzuhalten, ob etwas bio sei. Diesbezüglich müsse es verpflichtende Überprüfungen von unabhängiger Stelle geben. In Österreich gibt es freiwillige Systeme für die Herkunftskennzeichnung, zum Beispiel "Gut zu wissen" für die Gemeinschaftsversorgung. In der Schweiz ist die Angabe der Herkunft von Fleisch und Eiern in Lokalen und Kantinen verpflichtend. Eine in der Schweiz verbotenen Produktionsart ist zu vermerken. (21.8.2019, Gudrun Springer)