Thomas Drozda hat einen Rechtsstreit gegen "Alles roger?" gewonnen, er darf das Magazin rechtsradikal nennen.

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Wien – Das umstrittene Magazin "Alles roger?" hat einen Rechtsstreit gegen SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda verloren. Laut einem Urteilsspruch des Wiener Handelsgerichts, den Drozda am Mittwoch auf Twitter veröffentlichte, darf das Magazin weiter als rechtsradikal bezeichnet werden. Die Macher von "Alles roger?" kündigten umgehend Berufung an.

"Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, zu unterlassen, die wörtliche und/oder sinngleiche Äußerung zu verbreiten, "Alles roger?" sei rechtsradikal und/oder die klagende Partei vertreibe ein rechtsradikales Periodikum und/oder die klagende Partei gäbe ein rechtsradikales Periodikum heraus, wird abgewiesen", heißt es in dem Auszug aus dem Urteil, den Drozda verbreitete.

Der Bundesgeschäftsführer freute sich über den gerichtlichen Erfolg. "Nun ist es offiziell – und juristisch abgesichert: Das Magazin 'Alles roger?' darf als rechtsradikal bezeichnet werden. Wir haben vor dem Handelsgericht Wien zahlreiche Beweise vorgelegt und in 1. Instanz Recht bekommen", schrieb er auf Twitter.

Die Macher von "Alles roger?" reagierten verärgert auf die Entscheidung. "Das von einer Einzelrichterin gefällte Urteil zu den inhaltlich völlig ungerechtfertigten und unerwiesenen Beschimpfungen von SPÖ-Politiker Drozda ist wirr, widersprüchlich und unhaltbar", hieß es in einer Aussendung. Und weiter: "Wir werden daher dagegen berufen."

Die Verantwortlichen wiesen den Vorwurf von Drozda "entschieden zurück" und verwiesen auf die eigene Blattlinie. Darin heißt es unter anderem: "'Alles roger?' ist politisch unabhängig und der Wahrheit verpflichtet." Außerdem: "Österreichische Top-Journalisten garantieren qualitativ hochwertige Berichte und Kolumnen, die zur freien Meinungsbildung der Leser beitragen." In der Aussendung distanzierten sich die Magazinmacher "von jeglichen Extremismen und Radikalismen".

Im Februar hatte es bereits eine Vereinbarung am Handelsgericht Wien zwischen den beiden Streitparteien gegeben. Darin wurde festgeschrieben, dass Drozda das Magazin von Excalibur-City-Betreiber Ronnie Seunig nicht mehr als "Neonazi-Postille" bezeichnen darf. Drozda hatte im Rahmen eines Teilvergleichs zugesagt, den Neonazi-Vorwurf nicht mehr zu erheben, wollte aber nachweisen, dass das Magazin eine "Blattlinie hat, die als rechtsextrem bezeichnet werden kann". (APA, 21.8.2019)