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Die Wega bei einer Vorführung. Die Spezialeinheit rückt aus, wenn eine Schießerei oder Bombendrohung gemeldet wird.

Foto: Reuters/Bader

Beim Gaming verliert niemand gerne. Bei besonders intensiven Auseinandersetzungen kann es schon einmal passieren, dass man seine Beherrschung verliert und sich zu Worten hinreißen lässt, die einem danach leidtun. Nach nur wenigen Tagen ist so ein Streit dann auch wieder vergessen. Reale Konsequenzen bringt allerdings Swatting mit sich – sowohl für den Anrufer als auch das Opfer.

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Bereits ein Todesopfer in den USA

Unter einem falschen Vorwand wird bei diesem "Streich" die Polizei kontaktiert. Den Einsatzkräften wird eine Schießerei oder Bombendrohung vorgespielt – in den USA rückt hierbei zumeist die Spezialeinheit Swat aus. In den Vereinigten Staaten gab es durch Swatting bereits ein Todesopfer, der üble Streich kommt trotzdem immer wieder vor. Doch wie sieht die Lage in Österreich aus? DER STANDARD hat beim Innenministerium nachgefragt.

Falsche Notrufe kommen in Österreich immer wieder vor

In Österreich kommt es laut Bundeskriminalamt immer wieder zu Straftaten, bei denen Personen absichtlich einen falschen Notruf absetzen. Häufig handelt es sich dabei um eine Bombendrohung. Ob es hierzulande bereits zu einem Swatting-Vorfall gekommen ist, wird nicht bestätigt. Das Ministerium weist aber deutlich darauf hin, dass es sich bei der falschen Meldung von Notfällen keineswegs um ein Kavaliersdelikt handelt und saftige Strafen drohen.

Wie die Polizei auf einen derartigen Notruf reagiert

Wird der Polizei eine Schießerei, eine Gefahr durch Sprengstoff oder Ähnliches gemeldet, wird von den Einsatzkräften immer von einem Notfall ausgegangen und laut Ministerium entsprechende Maßnahmen gesetzt, darunter Räumungen, Evakuierungen, Absperrungen und Anforderung einer Sonder- oder Spezialeinheit. Sollte sich in der Folge herausstellen, dass es sich um eine Falschmeldung handelt, wird diese laut Bundeskriminalamt von den Strafbehörden scharf verfolgt.

Empfindliche Strafen für Anrufer

Mehrere Strafgesetze können hier zum Einsatz kommen: Bundesgesetz zum Missbrauch von Notzeichen (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen), Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen) und Verleumdung (Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen).

Es kann auch sehr, sehr teuer werden

Zudem können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Derartige Einsätze sind nämlich sehr teuer, da Polizei, Rettung und Feuerwehr mitsamt Experten einberufen werden. Auch Hubschrauber können hinzugezogen werden, was die Sache zusätzlich verteuert. Die Kostenforderungen für den Einsatz werden laut Ministerium in der Regel an den Verursacher gerichtet. Mehrere tausend Euro können so schnell zusammenkommen.

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Was bei einem falschen Notruf zu tun ist

Zuletzt rät die Exekutive dazu, im Fall solcher Anrufe oder sonstiger Notfallmeldungen diese "unbedingt sofort bei der Polizei anzuzeigen und nicht auf einen Fehlalarm zu hoffen oder selbst Ermittlungen anzustellen". (Daniel Koller, 22.8.2019)