Im Februar wurde ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn ermordet, krone.at hat mit der Berichterstattung darüber den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt, urteilt der Presserat.

Foto: APA/MAURICE SHOUROT

Wien – Der Artikel "Mord mit Halsstich: Schock bei Familie, Kollegen", erschienen im Februar auf krone.at, verstößt laut Presserat gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Darin wurde berichtet, dass ein 50-jähriger Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn von einem 33-jährigen Mann, bei dem es sich um einen türkischen Asylwerber handeln soll, mit einem Messer attackiert und getötet worden sei. Dem Artikel war ein Foto beigefügt, das den Verstorbenen unverpixelt zeigt. Die Angehörigen des Verstorbenen wandten sich an den Presserat und kritisierten die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos.

Persönlichkeitsschutz

Berichte über Mordfälle sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit von Interesse, der Persönlichkeitsschutz des Opfers darf jedoch nicht missachtet werden darf. "Unverpixelte Fotos eines Mordopfers sind grundsätzlich geeignet, postmortal in die Persönlichkeitssphäre der ermordeten Person einzugreifen. Im konkreten Fall war das Mordopfer keine allgemein bekannte Person", so der Presserat, "deshalb hätte auf die Anonymitätsinteressen des Opfers und der Angehörigen entsprechend Rücksicht genommen werden müssen."

Die Veröffentlichung sei hier nicht erforderlich gewesen und beeinträchtige die Trauerarbeit der Angehörigen, so der Presserat. Die Bildveröffentlichung verletze nicht nur den Persönlichkeitsschutz des Verstorbenen post mortem, sondern auch den Persönlichkeitsschutz der Angehörigen. Der Presserat forderte die Medieninhaberin auf, die Entscheidung freiwillig auf krone.at zu veröffentlichen. Krone.at hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats bisher nicht anerkannt. (red, 23.8.2019)