Immer in den Schlagzeilen: Martin Hinteregger.

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Julian Nagelsmann sieht eine Vorverurteilung.

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Frankfurt am Main / Leipzig – Frankfurts Martin Hinteregger hat im Bundesliga-Spiel gegen Hoffenheim nicht gegen die Dopingbestimmungen verstoßen. Das teilte die deutsche Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) am Freitag mit. "Die Nada kommt zu dem Ergebnis, dass kein möglicher Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt. Die Ermittlungen sind somit abgeschlossen", hieß es in der Mitteilung.

Die Behandlungsmethode sei "mit dem aktuell gültigen Dopingreglement vereinbar". Der 26-jährige ÖFB-Innenverteidiger und Torschütze hatte beim 1:0-Sieg von Eintracht Frankfurt gegen die TSG 1899 Hoffenheim am Sonntag eine Viertelstunde vor Spielende einen Wadenkrampf erlitten, spielte schließlich aber weiter. Bevor Hinteregger auf das Spielfeld zurückkehrte, drückte ihm ein Betreuer ein Präparat in die Hand, das er einnahm. Die Nada analysierte nach eigenen Angaben die TV-Aufnahmen und prüfte die von der Eintracht vorgelegten Unterlagen. Nach Angaben des Vereins hatte es sich dabei nicht um ein verbotenes Schmerzmittel, sondern um ein Kohlenhydratgel gehandelt.

Zudem wies die Agentur den Vorwurf zurück, sie habe die Frankfurter oder Hinteregger in den Verdacht des Dopings oder Medikamentenmissbrauchs gebracht. Man habe "solche Äußerungen nicht in einen konkreten Zusammenhang" mit dem Klub "und/oder dem Spieler Martin Hinteregger gestellt", teilte die Nada mit.

Nagelsmann kritisiert Vorverurteilung

RB-Leipzig-Trainer Julian Nagelsmann kritisierte das Vorgehen der Nada im Fall Hinteregger. "Das offensive Umgehen der Dopingagentur finde ich nicht gut, weil dadurch ein Spieler vorverurteilt wird. Es bleibt immer irgendwas hängen, was dem Spieler völlig zu Unrecht angeheftet wird", sagte Nagelsmann am Freitag.

Leipzig trifft am Sonntag (15.30 Uhr) auf die Frankfurter. "Solche Dinge sollten öffentlich werden, wenn wirklich etwas war, und nicht der ganze Prozess dahin begleitet werden", sagte Nagelsmann bei der Pressekonferenz. (APA, dpa, 23.8.2019)