Mieter sollen finanziell entlastet werden, deshalb ist nun auch die ÖVP für das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen.

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Nach der überraschenden Ankündigung der ÖVP, das Bestellerprinzip bei Maklerprovisionen nach deutschem Vorbild einzuführen, könnte es nun also schnell gehen. Möglicherweise – wahlkampfbedingt – auch ein wenig zu schnell. Die SPÖ will über ihren schon länger im Parlament liegenden Antrag gleich noch im September abstimmen lassen, die ÖVP hat angekündigt, die Initiative gleich zu unterstützen – und nicht etwa mit Verweis auf die kommende Legislaturperiode zuerst noch abzulehnen.

Die Immobilienbranche wurde von dem ÖVP-Vorstoß komplett auf dem falschen Fuß erwischt. Man glaubt an ein billiges wahltaktisches Manöver, das von ganz oben in der Partei kommt, und sieht nicht ein, warum eine ganze Branche dafür büßen muss. Dazu kommt, dass es sich dabei um jene Partei handelt, die eigentlich die Unternehmer vertreten sollte.

Die höchsten Vertreter der Branche wollen nun mit Argumenten an die ÖVP-Spitze herantreten. Etwa mit dem, dass das Prinzip der Doppelmaklertätigkeit an sich grundvernünftig sei und man deshalb etwa in Deutschland bei Kauftransaktionen von der Einführung des Bestellerprinzips wieder Abstand genommen hat (es gilt nur bei Mietgeschäften).

Viel Zeit bleibt nicht. Am 10. September dürfte es eine Sitzung des Bautenausschusses geben. Stimmt die ÖVP dort (sowie auch im Plenum wenige Tage vor der Wahl) tatsächlich für das Bestellerprinzip, bliebe noch die Frage, wie rasch es umgesetzt werden kann. 2010, als die Provisionen mieterseitig reduziert wurden, vergingen zwischen der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten nur ein paar Tage. Damals wurde aber nur die Maklerverordnung geändert. Diesmal müsste wohl in das Maklergesetz eingegriffen werden, sagen Experten. Da ist also noch vieles im Unklaren. (Martin Putschögl, 27.8.2019)