Justizminister Clemens Jabloner setzt eine Reformgruppe ein und lässt eine Novelle zum Strafvollzugsgesetz begutachten.

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Nach der justizinternen Auseinandersetzung in den Eurofighter-Ermittlungen wird es weder Strafverfahren noch Disziplinarmaßnahmen geben. Justizminister Clemens Jabloner setzt allerdings eine Reformgruppe zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Staatsanwälten und Oberbehörden ein. Außerdem will er – auch wenn er "nur einige Monate" im Amt ist – dringend erforderliche Schritte zur Verbesserung des Strafvollzugs setzen. Er wird nicht nur die überaltete Vollzugsordnung durch ein neues Handbuch ersetzen, sondern schickt diese Woche eine Strafvollzugsnovelle in Begutachtung. Sie könnte noch heuer beschlossen werden, sagte Jabloner.

Reformgruppe

Unter der Leitung von Generalprokurator Franz Plöchl sollen Vertreter der unterschiedlichen Anklagebehörden, der Standesvertretung, des Ministeriums (einschließlich Sektionschef Christian Pilnacek) und Experten erarbeiten, wie man die formelle und informelle Kommunikation untereinander verbessern kann, sagte Jabloner der APA.

Zwischen Pilnacek, der Wiener Oberstaatsanwaltschaft und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gab es in der Frage der Eurofighter-Ermittlungen Meinungsverschiedenheiten. Ein heimlich mitgeschnittenes Protokoll einer Dienstbesprechung geriet in die Medien, und die WKStA warf Pilnacek vor, die Ermittlungen behindern zu wollen. Die Auseinandersetzung wurde schließlich öffentlich ausgetragen, es gab gegenseitige Anzeigen. Diese wurden mittlerweile zurückgelegt. Jabloner hält auch disziplinäre Maßnahmen für verzichtbar, wenngleich – meint er – die heimliche Tonaufnahme besser unterblieben wäre.

Formalisierung und Standardisierung

Konkret geht es Jabloner darum, dass Weisungen und Informationsaufträge explizit formuliert werden, der Ablauf von Dienstbesprechungen besser strukturiert und deren Protokollierung geregelt wird und generell, auch bei informellen Kontakten im Rahmen der Fachaufsicht, ein "professioneller Umgang miteinander" erfolgt. Die Reformgruppe soll sich insbesondere mit den strukturellen Ursachen, die zu den Problemen geführt haben, auseinandersetzen.

In ihre Überlegungen einfließen sollen auch die Ergebnisse der vom früheren Justizminister Josef Moser (ÖVP) eingesetzten Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung und Effizienz in Ermittlungsverfahren", deren Schlussbericht in Kürze vorliegen wird. Für die zutage getretenen "persönlichen Animositäten" wurde ein Mediator engagiert, dessen Arbeit bereits Früchte tragen soll.

Neues Strafvollzuggesetz

Die Novelle des Strafvollzugsgesetzes wurde schon unter Jabloners Vorgänger mit Experten ausgearbeitet – und ist jetzt "rechtspolitisch akkordiert", erklärte Jabloner. Ein Beschluss wäre geboten, herrsche doch ein akuter "Ressourcenmangel". Unterstützung erhält der Justizminister von Kanzlerin Brigitte Bierlein.

Ziel der Novelle ist deshalb, die Belagszahlen zu reduzieren. Dafür soll verstärkt die Fußfessel zum Einsatz kommen: Sie soll bis zu 24 Monaten – statt bisher zwölf – (noch) zu verbüßender Haftstrafe eingesetzt werden; freilich weiter nicht bei schweren Gewaltverbrechen und Sexualstraftaten. Davon erhofft man sich um rund ein Drittel mehr – also in Summe rund 500 – Personen, die statt Haft elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen.

Neues Handbuch

Ersatzfreiheitsstrafen (wenn hohe Geldstrafen nicht bezahlt werden) sollen durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen ersetzt werden können. Künftig soll das bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr möglich sein. Entlastet werden sollen die Justizanstalten auch dadurch, dass Verhandlungen über die bedingte Entlassung per Videokonferenz durchgeführt werden.

Mit der Novelle soll zudem die Sicherheit in den Haftanstalten erhöht werden. Mit Störsendern und Anlagen zur Peilung soll die heimliche Nutzung von Handys unterbunden werden. Außerdem soll der Einsatz von Bodycams (zunächst einmal im Probebetrieb) ermöglicht werden. Für Fesselung oder den Umgang mit verhaltensauffälligen Häftlingen wird es klarere Handlungsanleitungen geben.

Hilfestellungen für die tägliche Praxis in den Justizanstalten enthält das neue "Handbuch", das Jabloner per Erlass in Kraft setzt. Es wurde drei Jahre lang mit den Beteiligten erarbeitet und löst die alte Vollzugsordnung ab, die zum Teil noch aus den 1980er-Jahren stammte.

Gegen Identitären-Verbot

Für die von der ÖVP geforderten Auflösung von Identitären-Vereinen sieht Jabloner kaum Spielraum. Wolle man eine Vereinsauflösung unterhalb der Strafrechtsschwelle ermöglichen, brauche man eigentlich "einen Gesinnungstatbestand, der EMRK-konform ist". Jabloner weist darauf hin, dass Verhetzung, staatsfeindliche Verbindungen und alle im Verbotsgesetz enthaltenen Tatbestände schon jetzt eine Vereinsauflösung gebieten. (APA, 28.8.2019)