Sebastian Kurz muss sich mit Mutmaßungen künftig zurückhalten. Er darf nicht mehr behaupten, die SPÖ sei möglicherweise an der Herstellung oder Verbreitung des Ibiza-Videos beteiligt gewesen.

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Die SPÖ hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen Altkanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gewonnen. Dieser darf nicht mehr behaupten, dass die SPÖ und ihr ehemaliger Wahlkampfberater Tal Silberstein hinter dem Ibiza-Video stecken. Kurz hatte sich bereits am Tag nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos an Silberstein erinnert gefühlt, den er in seiner Erklärung zur Koalitionsaufkündigung erwähnte.

Einen Tag später wurde er im Interview mit der "Krone" noch deutlicher. Dort hielt er es für "sehr wahrscheinlich", dass das Video aus Silbersteins Umfeld stamme. Er habe zwar "leider keinen Beweis", wisse aber "aus eigener Erfahrung, zu welchen Methoden die Sozialdemokratie mit Silberstein bereit war".

Keine Beweise

Gegen diese Aussagen klagte die SPÖ. Das Handelsgericht Wien gab ihr recht und verhängte eine einstweilige Verfügung; dem folgte nun das OLG Wien. Schon die derart geäußerte Vermutung sei eine Form der Tatsachenbehauptung, heißt es im Beschluss des Gerichts. Die ÖVP legte keine Beweise vor, sondern argumentierte damit, dass Kurz keine definitive Aussage zur Urheberschaft des Videos tätigte. Nun folgt ein ordentliches Verfahren, in dem Zeugen nominiert werden können. Wiederholt Kurz bis dahin seine Theorie, können ihm Strafen von bis zu einer Million Euro drohen. Die ÖVP will juristisch "alle Mittel ausschöpfen". (APA, 28.8.2019)

"Mit der einstweiligen Verfügung haben wir uns gegen das Kurz'sche Dreckwerfen und die türkisen Schmutzkübel erfolgreich zur Wehr gesetzt", sagte SPÖ-Geschäftsführer Drozda nach der Entscheidung des Handelsgerichts Wien Anfang Juli.
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