Gudenus "übersetzt" Glock.

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Sie solle doch Anteile an der "Kronen Zeitung" erwerben, dann könne sie bei einer Regierungsbeteiligung der FPÖ mit öffentlichen Bauaufträgen rechnen: Das – und mehr – schlug Heinz-Christian Strache im Juli 2017 einer vermeintlichen Oligarchennichte vor. Das Gespräch wurde heimlich aufgenommen und zwei Jahre später veröffentlicht. Doch die Absprachen mit der Oligarchennichte selbst bleiben für Strache und seinen Begleiter Johann Gudenus juristisch ohne Folgen.

Denn um Korruption nachzuweisen, sind mehrere Bedingungen nötig: Es muss einen "real existierenden Amtsträger" geben, der die versprochenen Dinge tatsächlich umsetzen kann. Das war bei Strache, damals Abgeordneter, und Gudenus, damals Wiener Vizebürgermeister, nicht der Fall. Die beiden waren im Juli 2017 nicht in der Lage, öffentliche Bauaufträge zu beeinflussen, argumentiert die zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Dass jemand Geld fordert, um Amtsträger zu werden, und dafür verspricht, sich dann als dieser Amtsträger beeinflussen zu lassen, ist nicht strafbar. "Es wäre Sache des Gesetzgebers, diese – allfällig planwidrige – Lücke zu schließen", schreibt die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung, die dem STANDARD vorliegt.

Ermittlungen wegen Untreue bleiben

Das bedeutet aber nicht, dass Strache und Gudenus juristisch nichts mehr zu befürchten haben. Tatsächlich laufen parallel Ermittlungen wegen Untreue, die sich auch auf Erkenntnisse aus dem Ibiza-Video beziehen. Dabei geht es aber nicht um Versprechungen, die Strache der falschen Oligarchennichte macht; sondern um andere Gesprächsinhalte, in denen der damalige FPÖ-Obmann von korrupten Vorgängen erzählt.

Im Zuge der Untreue-Ermittlungen im Zusammenhang mit der Bestellung von FPÖ-Politiker Peter Sidlo als Casinos-Obmann gab es bereits Hausdurchsuchungen bei Gudenus und Strache, deren Smartphones beschlagnahmt wurden.

Spenden im Visier der Ermittler

Außerdem wird derzeit gegen den FPÖ-Politiker Markus Tschank und den Finanzberater Markus Braun ermittelt, die beide im Vorstand mehrerer Vereine saßen. Diese könnten Spenden für die FPÖ gekeilt haben.

Auch diese Ermittlungen beziehen sich auf das Ibiza-Video, sprach Strache dort doch von Vereinskonstruktionen, durch die man Spenden an die Partei "am Rechnungshof vorbeischleusen" könne.

Bei einer ganzen Reihe von anderen Vorwürfen, die nach dem Ibiza-Video zur Anzeige gebracht wurden, fanden die Ermittler "keinen ausreichenden Anfangsverdacht". Entlastet wird etwa der jetzige FPÖ-Chef und ehemalige Verkehrsminister Norbert Hofer, in dessen Bereich die Vergabe öffentlicher Bauaufträge gefallen wäre. Es gebe "keine ausreichenden Verdachtsmomente", dass Hofer hier interveniert hätte.

Auch Hofers Vize Herbert Kickl wird entlastet: Nur weil er Spenden für den Verein Austria in Motion zu sammeln versucht haben soll, stehe er nicht im Verdacht der Bestechlichkeit, heißt es in der Einstellungsbegründung.

FPÖ zeigt sich erleichtert

Eine Anzeige wegen Bildung einer staatsfeindlichen Vereinigung gegen Strache und Gudenus blieb ebenfalls folgenlos. Außerdem werden Strache und Gudenus nicht wegen Delikten wie Beleidigung oder übler Nachrede verfolgt werden. Es liegt kein Anfangsverdacht vor, außerdem wäre bereits eine Verjährung eingetreten, da das Video ja zwei Jahre alt sei.

Die FPÖ reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie sei ein "Schlag ins Gesicht für Dirty Campaigner", so Harald Vilimsky.

Die Neos forderten unterdessen eine Gesetzesänderung, um Versprechungen wie Straches Deals mit der falschen Oligarchennichte künftig strafbar zu machen. Vonseiten der SPÖ hieß es, dass zu prüfen sei, "ob es eine Gesetzeslücke gibt. Wenn, dann muss diese geschlossen werden. Einen Freibrief für Korruption darf es jedenfalls nicht geben", sagte SPÖ-Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda. (Fabian Schmid, 29.8.2019)