Eine 20-jährige Pinzgauerin ist im Oktober 2018 in einem Mehrparteienhaus in Zell am See angeschossen und getötet worden. Im Bild das Haus, in dem sich die Tat ereignet hat.

Foto: APA/FRANZ NEUMAYR

Salzburg / Zell am See – Nach der Tötung einer 20-jährigen Verkäuferin am 20. Oktober 2018 in Zell am See sind zwei 18-Jährige aus dem Pinzgau wegen Mordes und Beitrags zum Mord angeklagt worden. Der etwas Jüngere der beiden Pinzgauer soll vier Schüsse auf die Frau abgefeuert und sein Komplize das Fluchtauto gelenkt haben. Den Beschuldigten werden noch weitere Straftaten vorgeworfen.

Der Prozess beginnt laut Landesgericht Salzburg am 8. Oktober. Am 16 und 17. Oktober sind zwei weitere Verhandlungstermine festgesetzt.

Das Tatmotiv war offenbar Rache. Laut Anklage war der wegen Mordes geständige, zur Tatzeit 17-jährige Erstangeklagte, der die Schüsse aus einer adaptierten Schreckschusspistole im Eingangsbereich der Wohnung der Frau abgab, verärgert, weil ihn das Opfer, gegen das ein Suchtmittelverfahren anhängig war, als Drogenabnehmer belastete. Schließlich habe er den Entschluss gefasst, die Frau zu ermorden.

Faustfeuerwaffen gebastelt

Die Aggression des Erstangeklagten auf die Frau habe der Zweitangeklagte noch bestärkt, indem er diese als "Petze und Verräterin" beschimpfte, sagte der stellvertretende Sprecher der Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Donnerstag. Er habe den Erstangeklagten am Tatabend nach 21 Uhr mit einem Auto zu einem Parkplatz chauffiert, der acht Minuten zu Fuß von der Wohnung der Frau entfernt lag. Nach der Tat habe er ihm mit seinen Chauffeurdiensten die Flucht vom Tatort ermöglicht. "Er wusste, dass der Erstangeklagte vorhatte, die Frau zu erschießen." Der Zweitangeklagte habe bisher eine leugnende und ständig wechselseitige Verantwortung abgegeben.

Die bisher unbescholtenen Burschen, die sich in U-Haft befinden, wurden auch wegen Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt. Sie sollen zwei Schreckschusspistolen zu funktionstauglichen Faustfeuerwaffen umgebaut, abwechselnd verwahrt, transportiert und in ihrer Bekleidung außerhalb ihres Wohnraumes getragen haben. Zudem sollen sie einen verbotenen Schlagring besessen haben.

Weitere vorgeworfene Straftaten

Zudem hat der Erstangeklagte laut Anklage am 28. Jänner in der Justizanstalt Salzburg einen Mithäftling gefährlich bedroht. Der Häftling habe den Pinzgauer auf den Tötungsfall in Zell am See angesprochen und ihn als "feige Sau" beschimpft, woraufhin ihm der Tatverdächtige das Symbolbild einer Pistole gezeigt und erklärt habe, die nächsten vier Schüsse seien für ihn bestimmt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Der Zweitangeklagte wurde in einem anderen Fall wegen versuchten Mordes und versuchten schweren Raubes an einem privaten Autoverkäufer angeklagt. Er soll versucht haben, den Erstangeklagten dazu zu bestimmen, den Verkäufer eines Mercedes während einer Probefahrt am 6. Dezember 2018 in Tirol von der Rückbank aus mit einer dünnen Schnur zu erwürgen, während er selbst den Wagen lenkte. Der Erstangeklagte sei der Aufforderung seines Freundes aber nicht nachgekommen.

Die Burschen hatten laut Anklage zuvor darüber nachgedacht, wie sie zu teuren Autos kommen könnten, obwohl sie das nötige Geld nicht zur Verfügung hatten. "Der Zweitangeklagte recherchierte im Internet nach privaten Verkäufern, er war die treibende Kraft", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Zweitangeklagte habe auch die Probefahrt mit dem Mann vereinbart. (APA, 29.8.2019)