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In Österreich müssen Prepaid-SIM-Karten registriert werden.

Foto: AP Photo/Andy Wong

Ab Sonntag ist es vorbei mit der anonymen Nutzung von Wertkartenhandys in Österreich. Ab dann gilt die im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) verankerte Registrierungspflicht für alle. Das Gesetz trat eigentlich bereits am 1. Jänner in Kraft, bis 1. September gab es für bestehende Prepaid-SIM-Karten-Kunden eine Übergangsfrist.

Bestehendes Guthaben kann aufgebraucht werden

Laut Verkehrsministerium mussten sich seit 1. Jänner schon bisher Kunden beim Neukauf einer Wertkarte beim jeweiligen Mobilfunkanbieter registrieren. Nun sind auch bestehende Kunden betroffen: Sie müssen sich beim ersten Aufladen ihres Guthabens registrieren lassen. Bestehendes Guthaben kann allerdings noch aufgebraucht werden. Die Maßnahme der ÖVP-FPÖ-Regierung sollte der Kriminalitätsprävention und der Verbrechensaufklärung dienen, weil es Kriminellen so viel schwerer falle, verdeckt zu agieren.

Die Mobilfunkanbieter zeigten sich allerdings skeptisch. Außerdem machte beispielsweise Magenta darauf aufmerksam, dass jede fünfte Karte nicht in Handys verwendet wird. Andere Anwendungszwecke sind beispielsweise Alarmanlagen, Kameras, Drohnen, Mähroboter, Smartwatches, Haustier-Tracker, WLAN-Hotspot, Navigationsgeräte, Internet-Router, Notebooks und Tablets. (APA, 1.9.2019)