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Der nun juristisch entlastete Verdächtige ist nicht mehr Vizebürgermeister der Stadt Braunau.

Foto: Reuters / Leonhard Foeger

Linz – Die Ermittlungen gegen jenen ehemaligen FPÖ-Politiker aus Braunau am Inn, dessen "Rattengedicht" im April für heftige Diskussionen sorgte, sind eingestellt worden. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Ried heißt es, das Gedicht weise "nicht nur sprachliche Unzulänglichkeiten" auf, sondern auch "ohne Zweifel einen unsachlichen, ideologisch gefärbten sowie (wohl) bewusst polarisierenden Inhalt" und bediene sich einer "teils aggressiven Diktion".

Auch und vor allem im Zusammenschau mit anderen Texten des gleichen Autors sei es aber "nicht geeignet, eine der Tatbegehungsvarianten zu erfüllen". Zerschlagen hat sich der Mittelung nach damit der Verdacht der Verhetzung. Der nun juristisch Entlastete war nach der Kritik an seinem "Rattengedicht" als Vizebürgermeister von Braunau zurückgetreten.

Autor stellt sich als Ratte dar

Zudem sei bei der Prüfung des in einer Postwurfsendung an alle Haushalte der Stadtgemeinde veröffentlichten Gedichtes der Anfangsverdacht eines Tatbestandes nach dem Verbotsgesetz auszuschließen gewesen, weil sich im gesamten Gedicht keine nationalsozialistisches Gedankengut propagierende Äußerungen gefunden hätten.

Der ehemalige Politiker war als Erstbeschuldigter geführt worden, als Zweitbeschuldigter der zuständige Verantwortliche der Herausgeberin FPÖ Braunau. In dem in der Ich-Form verfassten Gedicht stelle sich der Autor selbst als Ratte dar, die mit ihresgleichen in der Kanalisation lebt und von dort das Leben der Menschen in der Stadt beobachtet beziehungsweise kommentiert, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

"Feister" Buddha keine Verspottung

Zunächst spreche der Erzähler davon, dass – bezogen auf diesen Wohnort – alle anderen Ratten, die "als Gäst' oder Migranten..." dort leben wollen, sich entscheiden müssten, entweder die Art zu leben mit den ansässigen Ratten zu teilen, "die Regeln und Gesetze" zu befolgen oder "rasch von dannen zu eilen". Schließlich postuliert er, dass "die Regeln" von jenen "aufzustellen" seien, die "hier seit zig-Generationen lieben, leben und wohnen". Die Staatsanwaltschaft stellte nach Prüfung des Textes fest, dass sich im gesamten Gedicht "keine nationalsozialistisches Gedankengut propagierenden Äußerungen" finden. Der Anfangsverdacht von Tatbeständen nach dem Verbotgesetz bestätigte sich somit nicht.

Der Verdacht der Herabwürdigung religiöser Lehren bezieht sich auf eine Textzeile "... ein weit'rer Gott ist so ein feister!". Gemeint ist damit Buddha – wie der Autor selbst zugestand. Die Bezeichnung als "Feister" stelle aber noch keine Herabwürdigung oder Verspottung dar, die geeignet sei, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen, beurteilt die Staatsanwaltschaft. Weil sich alle Verdachtsmomente nicht für den Autor bestätigten, gelte dies auch für den Zweitbeschuldigten, dem eine Einflussnahme oder Einflussnahmemöglichkeit nicht nachweisbar sei. Das gesamte Ermittlungsverfahren gegen die beiden Beschuldigten sei deshalb einzustellen gewesen. (red, APA, 3.9.2019)