Einige Eurozonen-Länder erwägen eine Steuer auf Aktienkäufe von 0,2 Prozent des Preises.

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Seit der Finanzkrise wird innerhalb der EU über eine Finanztransaktionssteuer diskutiert. Ideen dazu gab es viele. Deutschland etwa machte sich für eine abgespeckte Finanztransaktionssteuer in Form einer reinen Aktiensteuer nach französischem Modell stark. Die Einnahmen sollten unter den EU-Staaten ausgeglichen werden, über den Schlüssel wollte man noch verhandeln.

Offen war auch immer, inwieweit die Einnahmen aus der Finanztransaktionssteuer auch in ein Eurozonenbudget fließen sollen. In Österreich würde eine Aktiensteuer Einnahmen von 30 bis 50 Millionen Euro generieren, wird in Brüssel geschätzt. Einigen konnte man sich jedenfalls nicht, die Steuer ist nicht gekommen.

Garantierter Mindestanteil

Deutschland, Frankreich und Österreich wollten zuletzt die umstrittene Finanztransaktionssteuer kleineren Mitgliedsstaaten mit Zugeständnissen wieder schmackhaft machen. Ländern mit voraussichtlich nur geringen Einnahmen aus der geplanten Steuer solle ein Mindestanteil garantiert werden, der sich aus den Einnahmen anderer Länder speise, sagten die Finanzminister der beteiligten Länder.

Aus den Gesprächen einiger Staatsvertreter soll nun die Idee geboren worden sein, dass es statt einer Steuer auf alle Finanztransaktionen nur eine auf Aktienkäufe geben soll. Betroffen wären nur Aktien von Unternehmen, die ihren Sitz in einem der Länder haben, die die Steuer einführen, und deren Marktkapitalisierung eine Milliarde Euro übersteigt. Die Steuer soll 0,2 Prozent des Kaufpreises der Aktien betragen.

Bei Steuerfragen bedarf es prinzipiell der Einstimmigkeit der 28 EU-Mitgliedsländer. Da diese nicht hergestellt werden konnte, war die Steuer vom Tisch. Dass einige Länder hier wieder einen Anlauf nehmen, ist nach EU-Recht erlaubt, wenn neun Länder bei der sogenannten vertieften Kooperation mitziehen. In dem gemeinsamen Dokument der Finanzminister ist von zehn Ländern die Rede gewesen.

Doch wieder einmal heißt es: Bitte warten. Denn außer einer Willenserklärung einiger Länder (darunter Österreich) sind alle Details und technische Fragen der Umsetzung weiter offen. (bpf, 4.9.2019)