Nach Angaben der ÖVP hat das Bundeskriminalamt (BKA) am Freitag mit den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem mutmaßlichen Hackerangriff auf die Partei begonnen. Im Ö1-"Mittagsjournal" betonte ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer einmal mehr, dass es sich um einen "großangelegten, professionell durchgeführten Hackerangriff" gehandelt habe, der in der Größe mit jenem auf den damaligen französischen Präsidentschaftskandidaten Emmanuel Macron vergleichbar sei.

Laut ÖVP ermitteln Beamte der Abteilung "Cyber Crime Competence Center" des BKA in dieser Causa. Man werde sämtliche Ergebnisse und Beweise der seit Dienstag in der Parteizentrale eingesetzten "Taskforce" dem BKA übergeben. Dem Vernehmen nach hat die Regierung den mutmaßlichen Cyberangriff außerdem beim Ende des Vorjahrs eingerichteten Frühwarnsystem der EU gegen mutmaßliche Wahlbeeinflussungsversuche gemeldet. Den Experten des BKA hätten "vollen Zugang zu allen Daten, allen Beweisen und allen Informationen in unserer Parteizentrale, die sie für die Aufklärung benötigen" bekommen, erklärte Nehammer.

ÖVP-Generalsekretär Karl Nehammer vermutet, dass Daten manipuliert und weitergegeben wurden.
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Veränderungen an Daten möglich

Wer hinter dem Hack steckt – etwa "der politische Gegner" oder "das Ausland" –, könne Nehammer noch nicht sagen. Jedenfalls werde "in alle Richtungen ermittelt". Der Angreifer konnte laut dem ÖVP-Generalsekretär jedenfalls Daten nicht nur stehlen, sondern auch hinzufügen oder verändern. Das sei momentan aber nur eine Vermutung.

Eine klare Antwort Nehammers auf die Frage, ob die im "Falter" erhobenen Vorwürfe nun richtig sind oder nicht, gab es im "Mittagsjournal" nicht. "Wir haben die Originalunterlagen des 'Falter' nie zu sehen bekommen." Bei den veröffentlichten Unterlagen gebe es allerdings "Ungereimtheiten", die man sich "im Detail anschauen" müsse.

Bis zu 1.300 Gigabyte abgesaugt

Die ÖVP hatte am Donnerstag bekanntgegeben, dass durch einen Cyberangriff bis zu 1.300 Gigabyte an Daten aus dem Computersystem der Partei abgezogen worden seien. Teile davon – betreffend die ÖVP-Parteispenden und die Wahlkampffinanzierung – wurden Medien zugespielt. Nach Angaben des von der Partei beigezogenen Sicherheitsexperten Avi Kravitz hatte der Angreifer zwischen 27. Juli und 3. September Zugriff auf das Computersystem der ÖVP.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem (Paragraf 118a Strafgesetzbuch) sowie der Datenbeschädigung (Paragraf 126a Strafgesetzbuch). Letzteres, weil die ÖVP behauptet, dass auch Daten manipuliert worden sein sollen. Details dazu hat die Partei bisher nicht bekanntgegeben. Der "Falter", der einen Teil der Unterlagen veröffentlicht hat, hat zuletzt ausgeschlossen, dass die ihm zugespielten Unterlagen zuvor manipuliert worden sein könnten.

Um wen es sich bei den Angreifern handelt, ist unklar. Wie die von der ÖVP beigezogenen IT-Experten am Donnerstag sagten, konnten sie bisher nicht zurückverfolgt werden. Die Strafdrohung für den widerrechtlichen Zugriff auf ein Computersystem und die Datenbeschädigung beträgt maximal sechs Monate beziehungsweise (im Fall der Datenbeschädigung) bis zu fünf Jahre, wenn der Schaden 300.000 Euro übersteigt.

FPÖ und Liste Jetzt berufen Nationalen Sicherheitsrat ein

ÖVP, FPÖ und die Liste JETZT haben Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats beantragt, dieser tritt am Mittwoch, den 11. September, um 11 Uhr im Bundeskanzleramt zusammen.

Der Nationale Sicherheitsrat ist ein vertrauliches Beratungsgremium der Regierung in Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Vertreten sind dort neben den zuständigen Regierungsmitgliedern auch Vertreter aller im Hauptausschuss des Nationalrats vertretenen Parteien. (APA, 6.9.2019)