Der österreichische Presserat wirft der Tageszeitung "Oe24" die Darstellung von Fehlinformationen in einem ihrer Artikel über die Firma Rosenberger vor

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Wien – Der Gratiszeitung "Oe24" hat nach Ansicht des österreichischen Presserats hat mit einer falschen Behauptung über die Co-Geschäftsführerin der Firma Rosenberger den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt.

Nach der Veröffentlichung des Artikels "Rosenberger-Pleite wird zum Krimi", vom 27.2.2019, in der Tageszeitung "Oe24" erhielt der Senat 1 des Presserats eine Beschwerde der Managerin. Der Vorwurf: Der im Artikel dargestellte Sachverhalt sei unrichtig.

Mangel an Information

Der Autor schrieb von "Insidern", die der Managerin einen Urlaub in einem 5-Sterne-Resort auf den Malediven nachsagten, während das Weihnachtsgeld der Mitarbeiter der Firma Rosenberger noch ausständig gewesen sei.

"Oe24" habe diese falsche Informationen vor der Veröffentlichung des Artikels nicht überprüft, bemängelt der Presserat. Die Betroffene habe keine Möglichkeit bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Dies sei ein Verstoß gegen Punkt 2 des Ehrenkodex über Genauigkeit.

Der Bericht habe zudem den Ruf der Managerin geschädigt. Und damit Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Presserat hat nun die Medieninhaberin der "Oe24" dazu aufgefordert, die Entscheidung in der Tageszeitung zu veröffentlichen. (red, 6.9.2019)