In die Westbahn sollten Pendler mit einer Monats- oder Wochenkarte der ÖBB besser nicht einsteigen. Der Staat finanziert nur Zugverbindungen der ÖBB.

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Wien – Die Republik nutzt die Übergangsfrist bei der Vergabe im Personennahverkehr weidlich aus. Linientaktverkehre in der Ostregion wollte der frühere Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) gleich für 15 Jahre an die ÖBB vergeben, obwohl Altverträge laut EU-Verordnung tunlichst nur für zehn Jahre verlängert werden sollten. Das geht aus der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt hervor. Inkrafttreten sollen die Verkehrsdienstverträge für das staatliche (Grund-)Angebot an Schienenpersonenverkehr (SPV) mit dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019.

Doch nun ist Hektik ausgebrochen in der Sache, die gemeinhin als gmahde Wiesn galt. Im Verkehrsministerium wird laut Insidern eine Notvergabe vorbereitet, um einen Stillstand des Pendlerverkehrs im Ballungsraum Wien Mitte Dezember jedenfalls zu verhindern.

Hintergrund sind Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Wien, bei dem ÖBB-Konkurrent Westbahn für diese Art der Direktvergabe an die Staatsbahn Überprüfungen beantragt hat. Seitens des Gerichts sei signalisiert worden, dass die im Verkehrsdienstvertrag für das Einzugsgebiet des Verkehrsverbunds Ostregion (VOR) angepeilte Laufzeit von 15 Jahren problematisch sei, sagen mit der Sache vertraute Personen im Umfeld des öffentlichen Auftraggebers.

Lange Laufzeiten möglich

Diese verlängerte Vertragslaufzeit von 15 Jahren ist laut der vom Verkehrsministerium am 4. Dezember 2018 veröffentlichten "Vorabinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge" für das Systemangebot gemäß Linientaktkarte "Fahrplan 2029+" vorgesehen. Eine solche Verlängerung ist laut EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 grundsätzlich möglich, etwa wenn der Betreiber Wagenmaterial mit langer Amortisationsdauer einsetzt. Allerdings dürfte das Ministerium die Frist der Übergangsbestimmungen für eine Direktvergabe überschritten haben. Die Übergangsregelung sieht nämlich vor, dass Aufträge für den öffentlichen Verkehr auf Schiene und Straße ab 3. Dezember 2019 grundsätzlich im Wettbewerb vergeben werden – es sei denn, sie wurden bereits vor dem 3. Dezember 2009 geschlossen.

Das geht sich mit der geplanten Direktvergabe ab 15. Dezember 2019 um ein paar Tage nicht aus, zumal die Direktvergabe für rund 545 Millionen Zugkilometer in der Ostregion am 4. Dezember 2018 angekündigt wurde, also um einen Tag zu spät, denn der Vertrag darf frühestens ein Jahr nach Ankündigung in Kraft treten. Das alles wäre bei zehn Jahren Laufzeit kein Beinbruch, wohl aber bei 15 Jahren.

Kein österreichweiter Vertrag

Da das Verkehrsministerium die Verkehrsdienstverträge (VDV) heuer erstmals nicht bundesweit in einem Aufwaschen als Gesamtvertrag abschließt, sondern einzeln pro Bundesland, handelt es sich definitiv nicht um eine Verlängerung des 1999 erstmals errichteten Vertragswerkes, das überregionale Verkehrsdienst-Bestellungen der Bundesländer regelmäßig erweitert bzw. aufgestockt wurde. Es geht geschätzt um ein Auftragsvolumen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr, also zehn Milliarden über die gesamte Laufzeit.


Damit der Pendlerverkehr in der Ostregion ab Fahrplanwechsel im Dezember nicht stillsteht, wird vorsorglich eine Notvergabe vorbereitet.
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Im Verkehrsministerium äußert man sich zu einzelnen VDV-Abschlüssen und den damit verbundenen Kosten nicht. Für Vorarlberg, Kärnten und Steiermark seien diese Verträge bereits in Kraft, sie hätten je zehn Jahre Laufzeit, enden also bei Fahrplanwechsel 2028/29. Für Tirol, Salzburg, Oberösterreich, die Ostregion und den Fernverkehr würden die Verträge aktuell verhandelt, teilte eine Sprecherin mit. Dem Vernehmen nach wurden jene für Steiermark und Kärnten vom Gericht bereits bestätigt.

Kosten unter Verschluss

Aufgrund der laufenden Verhandlungen könne hinsichtlich der Kosten keine Auskunft erteilt werden, beschied das Ministerium. Auch wolle man der Veröffentlichungspflicht gemäß EU-Verordnung innerhalb des ersten Vertragsjahres nicht vorgreifen.

Interessant sind übrigens auch die Details der Beschreibungen der geplanten Direktvergaben im Fernverkehr. Diese umfassen Schnellzüge von Wien nach Graz, Klagenfurt, Villach und Lienz ebenso wie Inter- und Eurocity-Verbindungen von Salzburg nach Feldkirch. Sie werden vom Steuerzahler im Wege der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) grundfinanziert, die Vermarktung obliegt der ÖBB, die auch die Fahrkartenerlöse vereinnahmt.

Millionen Zugkilometer

Insgesamt bestellt der Bund (über seine Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft Schig) bei seiner Staatsbahn allein im Fernverkehr 234 Millionen Zugkilometer. Das Fernverkehrskapitel umfasst darüber hinaus Zugverbindungen von Graz über Selzthal nach Linz bzw. Bischofshofen ebenso wie von Linz nach Summerau an der tschechischen Grenze oder von Tarvis/Villach nach Salzburg oder Spielfeld/Straß-Breclav.

Fernverkehr subventioniert

Auch hier setzt das Verkehrsministerium auf die maximale Laufzeit bis zum Fahrplanjahr 2034/35. Begründet wird dies mit den neuen Reisezugwagen, die der ÖBB-Personenverkehr anschaffen wird, um das bestellte Angebot an Intercity-, Eurocity- und Interreg-Zügen nach Fertigstellung des Koralmbahn-Ausbaus ausweiten zu können.

Aufschlussreich ist die diesbezügliche Vorinformation im EU-Amtsblatt übrigens auch hinsichtlich der Nachtzüge (ÖBB-Nightjet), für die die ÖBB bereits Wagenmaterial ausgeschrieben hat. Die Nachtzüge werden nämlich staatlich subventioniert – obwohl sie im Wettbewerb zu Fernbussen und Flug stehen. Das wäre beihilfenrechtlich ein interessanter Diskurs, dem sich die Mitbewerber auf der Straße und in der Luft allerdings nicht gewidmet haben.

Innerhalb der Frist

Hinsichtlich der 15-jährigen Laufzeit scheint die Überprüfung der Dienstleistungsaufträge für den Fernverkehr auf österreichischem Bundesgebiet durch das Bundesverwaltungsgericht wenig vielversprechend. Denn die Vorabinformation für die Direktvergabe wurde am 28. November 2018 kundgemacht, erfolgte also vor dem Stichtag 3. Dezember und dürfte somit unbedenklich sein. (Luise Ungerboeck, 9.9.2019)