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Wikileaks-Gründer Julian Assange beim Verlassen eines britischen Gerichts am 1. Mai 2019. Momentan sitzt er eine Gefängnisstrafe wegen Verletzung von Kautionsauflagen ab.

Foto: Reuters/Henry Nicholls

Die schwedische Strafverfolgungsbehörde hat im Zusammenhang mit dem Vergewaltigungsvorwurf gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange zwei neue Zeugen befragt. Auch fünf Zeugen, die bereits 2010 ausgesagt hatten, seien erneut befragt worden, erklärte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson am Montag.

Assange, der derzeit in Großbritannien eine fast einjährige Gefängnisstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen absitzt, wird vorgeworfen, im August 2010 eine Schwedin vergewaltigt zu haben. Der 48-Jährige hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

2017 legte die Stockholmer Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zu den Akten, weil der damals in London im Botschaftsexil lebende Assange für sie nicht erreichbar war. Im April hob Ecuador das politische Asyl für den 48-jährigen Australier nach sieben Jahren jedoch auf. Assange wurde festgenommen, und die schwedischen Strafverfolgungsbehörden rollten den Fall neu auf.

Auslieferung an die USA wird im Februar verhandelt

Die Zeugenaussagen würden nun analysiert, dann werde sie über das weitere Vorgehen entscheiden, sagte Persson. Entweder würden die Ermittlungen eingestellt oder weitere Untersuchungen angestrengt. Wenn sie zu dem Schluss komme, dass als nächstes Assange befragt werden müsse, werde sie bei den britischen Behörden europäische Rechtshilfe beantragen.

Ab Ende Februar wird ein britisches Gericht über Assanges mögliche Auslieferung an die USA verhandeln. Der Australier ist in den USA wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Sollte er in allen 18 Anklagepunkten für schuldig befunden werden, so müsste er mit einer lebenslangen Gefängnisstrafe rechnen. (APA, 9.9.2019)