Zur österreichischen Nationalratswahl 2019 werden knapp 6,4 Millionen Menschen wahlberechtigt sein.

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Am 29. September 2019 werden knapp 6,4 Millionen Menschen in Österreich wahlberechtigt sein, und damit ein paar Tausend weniger als noch 2017. Diese Abnahme ist eine Ausnahme in der Zweiten Republik und kam bisher nur 1971 und 1995 vor. Beides waren – wie auch jetzt – vorzeitige Neuwahlen. Ansonsten ist die Zahl der Wahlberechtigten laufend gestiegen und hat etwa durch Wahlalterssenkungen wie 1968 (von 20 auf 19 Jahre) oder 2007 (von 18 auf 16 Jahre) einen zusätzlichen Schub erhalten. Das große Plus von über 900.000 Wahlberechtigten zwischen 1945 und 1949 lag neben neuen Wählerinnen und Wählern sowie Kriegsheimkehrenden insbesondere an den sogenannten minderbelasteten Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten, die wieder das Wahlrecht erhielten.

Seit 1945 waren übrigens immer mehr Frauen als Männer wahlberechtigt, ihr "Vorsprung" war 1945 und 1949 mit rund 64 und 57 Prozent am höchsten und nimmt seither langsam ab: Am 29. September werden 51,6 Prozent der Wahlberechtigten Frauen sein.

Die Wahlbeteiligung war bei Nationalratswahlen immer hoch, wobei "hoch" freilich eine Frage der Vergleichsgröße ist: Die Beteiligung an Landtags- und EU-Wahlen ist in Österreich meist geringer.

1949 gingen fast 97 Prozent wählen, 2013 waren es rund 75 Prozent. Zwischen diesen Extremwerten pendelt die Wahlbeteiligung, bis 1986 lag sie stets über 90 Prozent, 2017 gaben 80 Prozent ihre Stimme ab – und damit erstmals mehr als fünf Millionen Österreicherinnen und Österreicher (siehe Grafik). Absolut betrachtet geht die Schere weiter auseinander: In den 31 Jahren zwischen 1986 und 2017 ist die Zahl der Wahlberechtigten um rund 940.000 gestiegen, die Zahl der gültigen Stimmen aber nur um etwas mehr als 200.000.

Nichtwählerinnen und Nichtwähler haben naturgemäß keinen Einfluss auf das Wahlergebnis, das Gleiche gilt für die ungültigen Stimmen. Diese sind trotz geringer Zahl eine Konstante bei Nationalratswahlen. Historisch gesehen liegt ihr Anteil zwischen knapp einem und knapp drei Prozent der abgegebenen Stimmen. Das klingt nach wenig, in absoluten Zahlen beläuft sich das aber auf mehrere 10.000 bis über 100.000 Stimmen.

Was die ungültigen Stimmen genau bedeuten, lässt sich mangels öffentlicher Auswertungen nicht sagen. Sie können Ausdruck des Protests (man wirft einen leeren oder kreativ beschrifteten Stimmzettel ein) ebenso sein wie das Ergebnis einer persönlichen Überforderung mit dem vermeintlich einfachen Wahlvorgang.

Somit bleiben letzten Endes die gültigen Stimmen übrig, die über den Einzug in den Nationalrat entscheiden. Bekanntermaßen benötigt eine Partei dafür entweder vier Prozent dieser gültigen Stimmen bundesweit oder ein Grundmandat in einem der 39 Regionalwahlkreise. Solche Grundmandate sind deutlich teurer und kosteten 2017 zwischen gut elf (Wahlkreis Graz und Umgebung) und über 90 Prozent (Osttirol) der gültigen Stimmen im Wahlkreis. Regelmäßig scheitern damit auch Parteien am Einzug: Der gesamte Anteil der "Sonstigen" schwankt über die Jahre deutlich, von weniger als einem Prozent in den Anfangsjahren der Zweiten Republik bis über fünf Prozent 1999 (als das Liberale Forum den Wiedereinzug verpasste). 2008 erreichte er bei insgesamt 15 kandidierenden Listen einen Höchstwert von 6,1 Prozent. Auch 2017 entfielen sechs Prozent auf jene Parteien, die die Hürde zum Nationalrat nicht übersprangen.

Apropos kandidierende Listen: Von 1949 bis 1956 kandidierten jeweils zehn beziehungsweise elf verschiedene Gruppierungen, danach sank die Zahl auf fünf bis acht. Seit 1990 treten wieder mehr Listen an, 2017 waren es 16. 2019 sind es 13 Parteien, die zumindest in einem Bundesland auf dem Stimmzettel stehen. (Flooh Perlot, 10.9.2019)