Schweizer Zöllner bei einem Einsatz, wie er vorgesehen ist: an einem Lkw an der Grenze zu Frankreich. Ein Einsatz in Vorarlberg soll hingegen nicht rechtlich gedeckt gewesen sein.

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Bregenz – Beobachter der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) waren möglicherweise illegal in Österreich im Einsatz. Sie sollen in Zivil Schweizer Käufer von Hanfprodukten beobachtet haben, um sie dann bei der Einfuhr in die Schweiz zu überführen. Die Einsätze wurden später von der Zollverwaltung gestoppt. Die Landespolizeidirektion (LPD) Vorarlberg wird nach eigenen Angaben "den Fall untersuchen und notwendige Maßnahmen treffen".

Die Aktion "Knobli" hatte die Bekämpfung der illegalen Einfuhr von Betäubungsmitteln in die Schweiz zum Ziel, sagte die EZV am Dienstag zu einem Bericht der Schweizer Tageszeitung "Blick", der sie den Einsatz damit bestätigte.

"Risikoorientierte" Einsätze über der Grenze

Hintergrund der Aktion: Bestimmte Hanfprodukte können in Vorarlberg legal gekauft werden, die Einfuhr in die Schweiz verstößt allerdings gegen das dort gültig Betäubungsmittelgesetz. Im Schweizer Grenzraum seien diverse Patrouillen in Zivil eingesetzt worden, um Kontrollen zu vollziehen. Die auf österreichischem Hoheitsgebiet gewonnenen Erkenntnisse hätten dazu beigetragen, dass die Zollkontrolle risikoorientiert habe durchgeführt werden können.

Die EZV habe die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise im Rahmen der Fallnachbearbeitung infrage gestellt und die weitere Durchführung solcher Aktionen gestoppt. Die Behörde geht davon aus, dass der Einsatz nicht im Einklang mit den geltenden Vorschriften war. Die Formen der Zusammenarbeit werden im Polizeikooperationsvertrag mit Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein geregelt. Die vermutlich illegalen Einsätze erfolgten im Frühjahr 2019.

Ermittlungen in mehrere Richtungen

Geprüft wird bei der EZV nun die Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Zugleich machen der Behörde aber auch die Medienberichte zu schaffen. Ermittelt wird nämlich auch gegen gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Beides bestätigte die EZV.

Und auch in Österreich schlägt der Fall Wellen: Die Landespolizeidirektion Vorarlberg bestätigte, dass die LPD von der Aktion keine Kenntnis gehabt habe. Man sei erst vor wenigen Tagen durch das Innenministerium informiert worden. Die LPD werde den Fall untersuchen – wenn sich herausstelle, dass der Polizeikooperationsvertrag verletzt worden sei oder gar ein strafrechtliches Delikt wie Amtsmissbrauch vorliege, werde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. (APA, red, 10.9.2019)