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Jene 33-Jährige, die mit zwei Pässen, vier Handys und Schadsoftware in Trumps Golfclub aufgegriffen wurde, verteidigte sich vor Gericht selbst. Vorgeworfen wurden ihr das Eindringen in das Gebäude und falsche Angaben gegenüber der Polizei – nicht aber Spionage.

Foto: AP / Daniel Pontet

Miami/Washington – Ein US-Gericht hat eine Chinesin, die sich Zugang zum Feriendomizil von US-Präsident Donald Trump in Florida verschaffen wollte, schuldig gesprochen. Das Gericht kam am Mittwoch zu dem Schluss, dass die 33-Jährige Y. Zhang falsche Angaben gegenüber Beamten gemacht und wissentlich ein Gebäude mit Zugangsbeschränkung betreten hat.

Der Frau, die sich unschuldig bekannt hatte, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren und eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Dollar (226.000 Euro). Das genaue Strafmaß soll erst am 2. November verkündet werden.

Zwei Reisepässe, vier Handys, kein Spionagevorwurf

Die Chinesin war am 30. März mit mehreren Handys und einem Datenträger mit Schadsoftware in dem Luxusresort Mar-a-Lago im Bundesstaat Florida festgenommen worden. Bei der Anklageverlesung hatte der Richter gesagt, die Frau habe offenbar "schädliche" Absichten gehabt. Spionagevorwürfe wurden gegen sie aber nicht erhoben. Auch im Prozess wurde nicht nachgewiesen, dass sie eine Spionin war.

Die Frau hatte in Mar-a-Lago zunächst angegeben, sie sei Mitglied des Privatklubs und wolle zum Pool – obwohl sie gar keinen Badeanzug dabei hatte. Dann sagte sie, sie nehme an einem chinesisch-amerikanischen Freundschaftstreffen teil, das aber gar nicht geplant war.

Dem Secret Service sagte die Frau schließlich, ein Freund habe sie gebeten, nach Mar-a-Lago zu reisen, um mit einem Mitglied der Präsidentenfamilie über die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen China und den USA zu sprechen. Gerichtsdokumenten zufolge fanden die Beamten im Gepäck der Frau zwei chinesische Reisepässe, vier Handys, einen Laptop sowie einen Datenträger mit Schadsoftware.

Ungewöhnliches Verhalten

Die Frau hatte sowohl bei ihrer Verhaftung als auch im Prozess selbst sehr ungewöhnliches Verhalten an den Tag gelegt. Während des Verfahrens bestand sie darauf, selbst ihre Verteidigung zu übernehmen, obwohl ihr vom Richter mehrfach zur Heranziehung eines professionellen Anwalts geraten worden war.

Bei der Auswahl der Geschworenen sorgte sie mit dem Argument für eine Vertagung, sie habe "nicht die richtige Unterwäsche für den Anlass". Gemeint hatte die Frau, der allgemein gute Englischkenntnisse attestiert wurden, dass sie beim Prozess keine Zivil-, sondern Häftlingskleidung tragen müsse, weil man ihr keine korrekte Unterwäsche für erstere zur Verfügung gestellt habe. Angeklagte tragen bei Prozessen in den USA gewöhnlich zivile Kleidung, um in den Augen der Geschworenen keine Vorurteile über ihre mögliche Schuld aufkommen zu lassen.

Trump, der die Wochenenden regelmäßig in seinem Ferienressort in Palm Beach verbringt, hatte sich an dem Tag in einem anderen Teil der Anlage aufgehalten, um Golf zu spielen. Dass er dort nur vergleichsweise laxe Sicherheitsvorkehrungen unterhält, obwohl er dort teils sehr sensible Themen mit Vertrauten, aber auch mit ausländischen Gästen bespreche, wurde ihm schon mehrfach zum Vorwurf gemacht. (APA, red, 12.9.2019)