Saloppe Anrede in einem Kommentar ist erlaubt, urteilte der Presserat.

Foto: APA/HERBERT NEUBAUER

Wien – Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein darf – zumindest in Kommentaren – als "High-Class-Oma" und als "First Lady" bezeichnet werden. Der Presserat sieht darin keinen Ethikverstoß – auch wenn High-Class-Oma "salopp und auch ein wenig spöttisch erscheint" habe es der befasste Senat weder als Persönlichkeitsverletzung noch als Diskriminierung wegen des Alters erachtet.

Befasst hat sich der Presserat mit dieser Frage, weil eine Leserin sich über einen Kommentar auf "oe24.at" beschwerte. Sie hielt es für nicht tragbar, wie Wolfgang Fellner Bierlein angreife und erniedrige. Der zuständige Senat sah jedoch keinen Grund, ein Verfahren einzuleiten.

Auch wenn "High-Class-Oma" und "First Lady" – das üblicherweise eigentlich für Ehegattinnen von Bundespräsidenten und Bundeskanzlern verwendet wird – nicht allen Leserinnen und Lesern gefalle, bewegen sich diese Bezeichnungen "noch im Rahmen dessen, was bei einem Kommentar zulässig ist", betonte der Presserat in einer Aussendung.

Der befasste Senat hob allerdings hervor, dass es sich bei diesem Beitrag um einen Kommentar handle – und hier die Meinungsfreiheit besonders weit reiche. In Kommentaren könnten auch Meinungen vertreten werden, "die sogar verstören oder schockieren". Dass Fellner befürchte, die Beamtenregierung wäre ein "Regierung des Stillstandes", sei durch die Pressefreiheit gedeckt. Und Fellner zeige doch auch "gewisse Sympathien für die Bundeskanzlerin", hielt der Senat fest.

Ein neuer Fall steht dem Presserat indes ins Haus, nachdem der "Kronen Zeitung"-Kolumnist Michael Jeannee den Chefredakteur des "Falter", Florian Klenk, in seinem jüngsten Text verunglimpft hatte. Gegen diese Kolumne seien bereits mehrere Beschwerden eingegangen, bestätigte der Presserat am Donnerstag auf Twitter. (APA, 12.9.2019)